Juristischer Zankapfel

Vorarlberg / 19.12.2013 • 19:23 Uhr
Wird es jemals Sexarbeiterinnen in einem Emser Bordell geben? Foto: VN
Wird es jemals Sexarbeiterinnen in einem Emser Bordell geben? Foto: VN

Hohenemser Bürgermeister Richard Amann will nach wie vor kein Bordell in seiner Stadt.

Hohenems. Wie die VN exklusiv berichteten, hat die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn die Causa Bordell an die Stadt Hohenems zurückverwiesen, nachdem der Verfassungsgerichtshof zuvor den abschlägigen BH-Bescheid gegen Werber Hermann Hahn (55) aufgehoben hatte. Jetzt muss sich die Berufungskommission der Stadt, bestehend aus acht Mitgliedern (so viele wie im Stadtrat), mit der Angelegenheit beschäftigen und dabei die erstinstanzliche Entscheidung im Stadtrat entweder mit einer anderen Begründung bestätigen oder aufheben. Bürgermeister Richard Amann (57) hält mit seiner Präferenz nicht hinterm Berg. „Wir brauchen kein Bordell in Hohenems. Es bringt der Stadt nichts, würde negative Schlagzeilen verursachen. Es muss jetzt wohl der Begriff Störung, den wir zu eng definiert haben, weiter ausgelegt werden.“ Für ihn sei diese Interpretation von Störung nicht wirklich nachvollziehbar.

„Unpolitische Entscheidung“

Trotz seiner eindeutigen Haltung spricht der Hohenemser Bürgermeister von einer „unpolitischen Entscheidung“, die nun in der Stadt Hohen­ems gefällt werden müsse. „Weil wir ja als Behörde tätig sind und uns an das Gesetz zu halten haben.“ Dass die Umsetzung einer gesetzlichen Bestimmung oft verschieden gesehen wird, räumt Amann ein. „Wie soll man den Beweis führen, dass Störungen eingeschränkt werden, wenn diese Störungen subjektiv nicht wahrnehmbar sind?“, fragt sich das Stadtoberhaupt. Und weiter: „Ich denke, das wird eine Sache für Anwälte werden und letztlich müssen Gerichte darüber entscheiden.“

Sollte die Berufungskommission die Genehmigung für die Errichtung eines Bordells in Hohenems neuerlich nicht erteilen und Antragsteller Hermann Hahn diese Entscheidung beeinspruchen, käme die Sache an das neu geschaffene Verwaltungsgericht. Wann die Berufungskommission zusammentritt, steht noch nicht fest. Es könnte dauern, deutet der Bürgermeister an.

Baustopp als Waffe?

Womöglich könnte sich das Thema Bordell für die Stadt auf eine andere Weise erledigen. Bürgermeister Richard Amann möchte über die Flächen beim vorgesehenen Freudenhaus-Standort (Furchgasse) eine Bauverbotszone verhängen. „Um dort die Entwicklung eines einheitlichen Betriebsgebietes zu ermöglichen“, wie der Bürgermeister begründet. Dass sich das „Problem“ Freudenhaus dann von selbst löse, habe er nur einmal im Scherz gesagt.

Wird es jemals Sexarbeiterinnen in Hohenems geben? Foto: VN
Wird es jemals Sexarbeiterinnen in Hohenems geben? Foto: VN

Chronologie der Bordelldiskussion in Hohenems

29. November 2011: Der Bürser Unternehmer Hermann Hahn (55) erläutert im Hohenemser Stadtrat seine Pläne für ein Bordell.

Dezember 2011: Die Bordellpläne werden politisch und in der Hohenemser Bevölkerung eifrig diskutiert.

11. Jänner 2012: Die Hohenemser FPÖ gibt bekannt, dem Projekt die Zustimmung zu verweigern; ursprünglich waren die Emser Blauen dafür; die Politik formiert sich mehr und mehr gegen das Projekt; später will die FPÖ eine Volksabstimmung.

24. Jänner 2012: Der Hohenemser Stadtrat entscheidet sich mit 7:1 gegen eine Bewilligung für ein Bordell in der Stadt; begründet wird das mit dem Vorarlberger Sittenpolizeigesetz.

April 2012: Hahns Anwalt Sanjay Doshi erhebt Einspruch bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gegen den Hohenemser Stadtratsbeschluss.

26. 11. 2012: In ihrem Bescheid bestätigt die BH Dornbirn den Beschluss des Hohenemser Stadtrates und lehnt somit den Einspruch des Bewerbers ab.

3. 1. 2013: Hermann Hahn führt durch Anwalt Sanjay Doshi Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen den Bescheid der BH aus.

1. 10. 2013: Der Verfassungsgerichtshof gibt seine Entscheidung bekannt: Der Beschwerdeführer sei durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verletzt worden. Der angefochtene Bescheid sei aufzuheben.

13.12. 2013: BH-Dornbirn-Bescheid: Angelegenheit ist vom Hohen­emser Stadtrat neu zu bewerten.