Gleichere
Normalsterblichen kann die Staatsbürgerschaft frühestens nach zehn Jahren verliehen werden. Bei Verehelichung mit einem Staatsbürger muss der Partner immerhin mindestens sechs Jahre warten. Wenn der Staat aber ein besonderes Interesse an einer Einbürgerung erkennen lässt, kann es auch ganz schnell gehen. Viele Jahre hindurch haben davon vor allem solche Sportorganisationen profitiert, die nur mit einem hohen Anteil von sogenannten Legionären aus dem Ausland reüssieren konnten. Dass früher auch Wissenschaftler vorzeitig eingebürgert wurden, um sie zu einer Lehrtätigkeit in Österreich zu bewegen, kam seltener vor, war allerdings tatsächlich im staatlichen Interesse. Durch die Freizügigkeit in der EU hat das inzwischen aber ohnedies an Bedeutung verloren.
Dass auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle spielen konnten, wurde in Kärnten exemplarisch sichtbar. 2007 wurde über Druck von Landeshauptmann Haider zwei russischen Geschäftsleuten zügig die Staatsbürgerschaft verliehen, weil sie dort investierten und nebenbei als großzügige Sponsoren auftraten. Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf der Bestechung konnte vor Gericht letztlich nicht erhärtet werden. Erwischt hat es vor Gericht allerdings den damaligen BZÖ-Landeshauptmann-Stellvertreter Scheuch, der einem anderen russischen Investor für die Staatsbürgerschaft als „part of the game“ eine Parteispende schmackhaft machen wollte. Jedenfalls veranlasste dieser Vorgang die Bundesregierung dann, auf die Bremse zu steigen.
Kürzlich wurden mit einer Verordnung Regeln eingeführt, nach denen bei Sonderbehandlungen vorgegangen werden soll. Sie sind allerdings so schwammig gehalten, dass damit wohl alle bisherigen Fälle abgedeckt gewesen wären. Sie gewährleisten eine doppelte Vorzugsbehandlung, nämlich nicht nur bei der Wartezeit, sondern auch bei den sonst – selbst bei Aufenthaltsbewilligungen für Ehepartner – erforderlichen Deutschkenntnissen. Selbst die des Deutschen überhaupt nicht mächtige russische Starsängerin Netrebko würde es daher auch heute mühelos schaffen. Dabei hätte das staatliche Interesse allenfalls darin liegen können, dass sie an der Staatsoper oder in Salzburg zu besonders günstigen Gagen singt. Von einem solchen Rabatt ist bisher allerdings nichts bekannt.
Es mag in Einzelfällen durchaus Gründe für eine bevorzugte Behandlung geben. Die Bundesregierung könnte viel Misstrauen aus der Welt schaffen, wenn sie solche Verleihungen öffentlich begründet würde.
juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre
lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
Die VN geben Gastkommentatoren Raum, ihre persönliche Meinung zu äußern.
Sie muss nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.
Kommentar