Knappes Nein zu Antrag für Bordell

Vorarlberg / 10.06.2014 • 21:37 Uhr
Knappes Nein zu Antrag für Bordell

Hohemser Berufungskommission war gespalten – 4:4. Vorsitzender entschied.

Hohenems. Über den erneuten Antrag von Bewerber Hermann Hahn zur Errichtung eines Bordells in Hohenems hatte gestern am frühen Abend die Berufungskommission der Stadt zu entscheiden. Wie die VN in Erfahrung brachten, gab es nach eingehender Diskussion in der Abstimmung ein Patt. Befürworter und Ablehner des Antrages hielten sich im achtköpfigen Gremium exakt die Waage. Die Abstimmung ging mit 4:4 aus. Die Entscheidung zugunsten einer Ablehnung gab letztlich Vorsitzender Hans-Jürgen Gmeiner (ÖVP), der in dieser Situation ein Stimmrecht hatte.

Der Begriff „Störung“

Notwendig geworden war die Behandlung des Themas Bordell in der Berufungskommission der Stadt Hohenems aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 1. Oktober des Vorjahres. Das Gremium der höchsten Verfassungshüter befand die Ablehnung des Antrags zur Bewilligung eines Bordells in Hohenems durch die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn für nicht gerechtfertigt. Konkret ging es um unterschiedliche Auslegung des Begriffs „Störung“. Die Verfassungsrichter erkannten das Vorliegen einer Störung nicht nur bei „hinreichenden Beschwerden von Anrainern oder Nachbarn“, so wie das die Behörde sah. Als rechtskonform werteten die Richter des Verfassungsgerichtshofes hingegen das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz. Dieses erlaubt die Bewilligung für ein Bordell dann, „wenn dies geeignet erscheint, durch gewerbsmäßige Unzucht hervorgerufene Störungen einzuschränken“.

Der Anruf

Pikant bei der gestrigen Abstimmung über das heikle Thema: Knapp vor dem Tagesordnungspunkt Bordell waren die Ablehner des Antrags in der Minderheit. Ein Kommissionsmitglied, ein Bordellgegner, musste angerufen werden, um rechtzeitig zur Abstimmung zu kommen. Erst dies ermöglichte schließlich das ausgeglichene Ergebnis. Enttäuscht und zugleich nicht ganz unzufrieden zeigte sich nach Bekanntgabe des Ergebnisses Emsige/Grüne-Stadtrat Bernhard Amann (60). „Es hat sich im Vorfeld eine Trendwende in der Haltung zum Thema abgezeichnet. Wir werden sowohl das Ergebnis als
auch das Zustandekommen des Abstimmungsergebnisses juristisch prüfen lassen.“
Noch vor der Sitzung der Kommission hatte sich der aus der Steiermark rückreisende Bürgermeister Richard Amann (57) gegenüber den VN geäußert: „Die Entscheidung wird aufgrund der Ergebnisse der Polizeiermittlungen gesetzeskonform erfolgen. Ich denke, es wird letztlich eine Entscheidung gegen ein Bordell in Hohen­ems geben.“