Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Kein gutes Zeugnis

Vorarlberg / 21.07.2014 • 19:11 Uhr

Entscheidungen über die Gewährung von Asyl oder die Abschiebung in eine verlorene Heimat stellen Beamte und Verwaltungsrichter vor große Herausforderungen. Auf der einen Seite gibt es großen Druck, Schlupflöcher beim Missbrauch des Asylrechts zu stopfen und an die Glaubwürdigkeit einen strengen Maßstab anzulegen. Andererseits müssen Einzelschicksale, vor allem wenn Kinder betroffen sind, auch durch die dickste Haut dringen. Dazu kommt noch, dass das Asyl- und Fremdenrecht, nicht zuletzt durch häufige Änderungen, außerordentlich kompliziert ist.

Daher ist es kein Wunder, dass die Länder der in den letzten Jahren vorgenommenen Konzentration der Zuständigkeiten beim Innenministerium wenig Widerstand entgegengesetzt haben. Abschiebungen durchsetzen zu müssen, war natürlich eine unangenehme Aufgabe, die man gerne dem Bund überlassen hat. So lehnte beispielsweise selbst die Vorarlberger Landesregierung 2012 in ihrer Stellungnahme die Einrichtung eines Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl keineswegs ab. Im jüngsten Fall der seit drei Jahren in Sulzberg lebenden und inzwischen gut in die Gemeinde integrierten armenischen Flüchtlingsfamilie hätte man dann aber wieder gerne die Möglichkeit gehabt, aus humanitären Gründen eine Bewilligung ausstellen zu können.

Dass das dem Innenministerium unterstellte Bundesamt nicht nur keine Begründung für die Gewährung von Asyl sah, sondern auch keine Berücksichtigung humanitärer Gründe sehen wollte, ist in der Tat ebenso unverständlich wie die Bestätigung der Ablehnung durch das angerufene unabhängige Verwaltungsgericht. Dabei kann man wohl kaum besser integriert sein als diese Familie, und es wäre wünschenswert, wenn alle anderen, teilweise schon lange hier lebenden Zuwanderer auch eine solche Bereitschaft hätten. Dass die beiden Kinder zunächst gute Schulzeugnisse und dann die Mitteilung erhalten haben, dass sie ihren Schulbesuch bei uns zumindest auf den ersten Blick nicht fortsetzen können, muss man als Betroffene erst einmal verkraften. Das stellt uns kein gutes Zeugnis aus. Aber es wäre nicht Österreich, wenn nicht vielleicht doch noch jemand auf den zweiten Blick einen verschlungenen Ausweg fände.

Unabhängig von einer Lösung des konkreten Falles verständigen sich vielleicht auch die Vorarlberger National- und Bundesräte mit dem Land auf einen Gesetzesantrag in Wien, wonach in solchen Situationen das Bundesamt für Asyl Stellungnahmen der Gemeinde über die tatsächliche Integration von Flüchtlingen berücksichtigen muss. Dort kennt man die tatsächlichen Lebensverhältnisse einfach besser als am grünen Tisch.

juergen.weiss@vorarlbergernachrichten.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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