Ein Schuldspruch und 32 Monate für Ratz

Suspendierte Richterin, ehemalige Vizepräsidentin Landesgericht Feldkirch
Urteil: Beteiligung am Amtsmissbrauch, Beteiligung an Urkundenfälschung.
Strafe: 32 Monate Haft, zehn Monate unbedingt.
Mit diesem Urteil ist Ratz die einzige der Angeklagten, deren Strafe im zweiten Prozessmarathon in der Testamentsaffäre erhöht worden ist. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sie an einer Testamentsfälschung zugunsten ihrer Mutter und Tante mitgewirkt hat. Zu den ursprünglich 30 Monaten Gefängnis kamen nun weitere zwei Monate hinzu. Neben dem Urteil wurde sie auch zur Schadenswiedergutmachung im Sinne von Regressforderungen der Geschädigten verpflichtet. In einem Fall ist das immerhin ein Betrag von 572.175,28 Euro.
Schöffensenat schenkte der ehemaligen Landesgerichtsvizepräsidentin keinen Glauben.
Salzburg. (VN) Die Frage aller Fragen erfuhr gestern am Landesgericht Salzburg eine eindeutige Antwort: Die suspendierte Richterin Kornelia Ratz (51) wurde auch im zweiten Rechtsgang schuldig gesprochen. Sie erhielt 32 Monate Haft, davon zehn Monate unbedingt. Die Strafe fiel um zwei Monate höher aus als nach der ersten Verhandlung in Salzburg. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Christina Rott (33) befand Ratz der Bestimmung zum Amtsmissbrauch und der Bestimmung zur Fälschung besonders geschützter Urkunden, jeweils als Beteiligte, für schuldig. Umgehend meldete ihr Anwalt Bertram Grass Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe als auch gegen die Forderungen der Privatbeteiligten an.
Weniger Haft für Jürgen H.
Um ein Jahr herabgesetzt wurde die Strafe für den Hauptangeklagten Jürgen H. (50). Statt sieben Jahren erhielt der Haupttäter im zweiten Rechtsgang nur noch sechs Jahre unbedingt. Richterin Rott begründete dies mit der übermäßig langen Verfahrensdauer sowie dessen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Reduziert wurde auch die Strafe von Peter H. (50): Von fünf Jahren auf 46 Monate. M. erhielt 21 Monate, sechs Wochen davon unbedingt. Kurt T.’s Strafe blieb praktisch gleich.
Belastende Aussagen
Richterin Rott sprach im Fall von Ratz von der Glaubwürdigkeit der sie belastenden Aussagen von Jürgen H., Reingard C. (53) und dem ursprünglichen, später aber widerrufenen, Geständnis des bereits rechtskräftig verurteilten Clemens M.






Ehemaliger Leiter Abteilung Außerstreitsachen
Urteil: Amtsmissbrauch, Fälschung besonders geschützter Urkunden.
Strafe: Zwei Jahre, acht Monate, zehn davon unbedingt.

Ehemaliger Buchhalter Urteil:Beteiligung am Amtsmissbrauch, schwerer Betrug.
Strafe: drei Jahre Haft, zehn Monate unbedingt.

Pensionierter Grundbuch-Rechtspfleger
Urteil: Beteiligung am Amtsmissbrauch, schwerer Betrug.
Strafe: 21 Monate bedingt

Ehemaliger Geschäftsstellenleiter BG Dornbirn
Urteil: Amtsmissbrauch, schwerer Betrug, Urkundenfälschung
Strafe: Sechs Jahre unbedingt
