Bösem Krampus ging es selbst ans Fell: “Opfer” schlug zurück

Aggressiver “Krampus“ wurde beim Perchtenlauf selbst zum Opfer seiner Aggression.
Bregenz. (VN-gs) Als eine „g’hörige Rangelei“, bei der es weder Angreifer noch Opfer gab, bezeichnet die Zeugin vor Bezirksrichter Christian Röthlin jene Auseinandersetzung, die sich im vergangenen Dezember beim Perchtenlauf vor einem Glühmoststand in Bregenz abspielte. Ohne Vorwarnung soll ein Krampus mit einer Rute auf einen Gast eingeschlagen haben. Dieser fühlte sich dadurch ganz und gar nicht nur „erschrocken“, sondern tätlich angegriffen. Er riss dem lästigen Krampus die Maske vom Kopf und riss ihn zu Boden. Doch mehr nicht, gab der Betroffene anschließend bei der Polizei zu Protokoll. Wörtlich: „Ein erstes Mal in meinem Leben habe ich nicht zugeschlagen.“
„Fliegender Tisch“
Ein weiterer Zeuge weiß von einem Tisch zu berichten, der vom Tresen plötzlich auf ihn zugeflogen sei. Als Freund und Begleiter stand er dem Angegriffenen bei, packte den Krampus und fixierte ihn. Nun endgültig selbst zum Opfer geworden, rief die Schreckgestalt nach der Rettung. So will es jedenfalls eine Zeugin gehört haben, die noch hinzufügt: „Da waren gleich alle auf Tausend.“
Verhandlung in Abwesenheit
So weit zu den Zeugen. Der Krampus selbst kann sich zu den Vorgängen nicht äußern. Obwohl wegen Körperverletzung angeklagt, glänzt er anlässlich der Verhandlung durch Abwesenheit. Der Richter entschließt sich zur Durchführung der Hauptverhandlung ohne Beisein des Beschuldigten.
Er befragt die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten. Denn auch sie, eine Frau aus dem Wiener Wald, soll einst zum Opfer des augenscheinlich aggressiven Vorarlbergers geworden sein. „Eigentlich wollte ich ihn gar nicht anzeigen“, erinnert sie sich, „bis die Polizei mich dazu aufgefordert hat.“
Denn ein Bluterguss, der sich über ein ganzes Bein hingezogen hatte, war den Behörden im Rahmen einer anderen Amtshandlung aufgefallen.
Es waren Spuren eines Gewaltaktes, der ebenfalls auf das Konto des abwesenden Angeklagten gegangen sein soll. Dem Richter liegen Fotos deutlicher Hämatome vor.
Er fragt die Zeugin, ob sie Schmerzensgeld beanspruche. „Nein“, antwortet sie, „aber eine Entschuldigung wäre schön, obwohl ich nicht daran glaube.“
Röthlin spricht den Abwesenden in beiden Fällen wegen des Vergehens der Körperverletzung schuldig. Schon bald wird das Urteil in seinen Briefkasten flattern: Geldstrafe in der Höhe von 200 Tagessätzen in der Höhe von jeweils vier Euro.