Dank Privatkonkurs raus aus dem Schuldensumpf

Experten mahnen jedoch: Die Hürden sind für viele Betroffene immer noch zu hoch.
Schwarzach. Der 1. Jänner 1995 markierte einen Meilenstein im Kampf gegen Überschuldung. Ab diesem Tag war es auch Privatpersonen möglich, Konkurs anzumelden und damit wieder Ordnung in ihr von finanziellen Desastern belastetes Leben zu bringen. In Vorarlberg wurden in den vergangenen zwanzig Jahren insgesamt rund 7500 Privatkonkurse abgewickelt, davon allein 5500 von der Schuldenberatung des Instituts für Sozialdienste (ifs). Laut dessen Leiter Peter Kopf liegt die Erfolgsquote bei der Abwicklung eines Privatkonkurses derzeit bei 75 Prozent.
Zu lange Laufzeit
Inzwischen stagniert die Anzahl der Privatkonkurse jedoch, in Vorarlberg sind sie sogar zurückgegangen. „Dieser Umstand wird oft als Erfolgsmeldung interpretiert“, sagt Kopf. Dabei steckt ein ganz anderes Problem dahinter. Für viele, die ihn brauchen würden, sind die Hürden zum Privatkonkurs nämlich schlicht unüberwindbar. Zum einen steht die Rückzahlungsquote von zehn Prozent einem Entkommen aus dem privaten Finanzdebakel häufig im Weg. „Das gilt besonders für Menschen mit geringem Einkommen und sehr hohen Schulden“, flicht Peter Kopf ein. Zum anderen wird die Laufzeit von sieben Jahren als viel zu lang kritisiert. „Angemessen wären Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahren“, verweist der Experte darauf, dass andere Länder diesbezüglich bereits entsprechend nachjustiert haben. Gleiches gilt für die Zehn-Prozent-Quote. Sie mutet wie ein Relikt aus der gesetzlichen Steinzeit an, zumal sie nur noch in Österreich und Tschechien existiert. „Andere europäische Länder haben diese Regelung schon lange, oder wie Deutschland im vergangenen Jahr, abgeschafft“, moniert Peter Kopf und betont nachdrücklich: „Eine starre Grenze beim Privatkonkurs ist kontraproduktiv.“ Jeder solle das ihm Mögliche zur Schuldentilgung leisten. Die geltende Gesetzeslage zwinge Menschen aber, sich jahrelang exekutieren zu lassen, anstatt eine rasche und zielgerichtete Entschuldung anstreben zu können. Bei anderen verhindert sie überhaupt den Zugang zum Privatkonkurs, weil es am nötigen Einkommen mangelt.
Armutsbekämpfung
Dabei würde die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn nicht nur den Betroffenen und deren Familien nützen. „Auch die öffentliche Hand profitiert, weil aus Empfängern von Sozialleistungen wieder Einzahler ins Sozialsystem und aktive Konsumenten werden“, erläutert Kopf. Die Gläubiger sieht er durch eine Verbesserung des Privatkonkursgesetzes ebenfalls im Vorteil. Sie würden rascher den möglichen Anteil ihrer Forderungen erhalten.
Und nicht zuletzt wären ein Wegfall der Zehn-Prozent-Hürde sowie die Verringerung der Laufzeit des Privatkonkurses ein effektives Mittel zur wirksamen Bekämpfung der Armut, meint der Schuldenberater. Denn: „Überschuldung ist ein bedeutender Auslöser von Armutssituationen.“
Alltägliche Risiken
Die Gründe für private Pleiten sind alltäglich: Arbeitslosigkeit, gescheiterte Selbstständigkeit, Unfall, Krankheit, Scheidung oder Trennung. „Überschuldung und damit verbunden ein Privatkonkurs kann also jeden und jede treffen“, stellt Peter Kopf nüchtern fest. Noch sind es mit 68 Prozent zur Hauptsache Männer, die Privatkonkurs anmelden. Doch beiden Geschlechtern gemeinsam ist das mit 41 Jahren relativ niedrige Alter. Obwohl die meisten aus einem Schuldenregulierungsverfahren gut aussteigen, gibt es immer noch ein Drittel, das scheitert. Dann heißt es für den Betroffenen zurück an den Start, oder es lässt sich durch Nachbesserungen sowie eine Verlängerung der Laufzeit doch noch eine Entschuldung erreichen. Wie auch immer: „Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen, um noch mehr Menschen einen Neustart zu ermöglichen“, resümiert Peter Kopf anlässlich des Jubiläums 20 Jahre Privatkonkurs. Bundesweit haben seit Bestehen etwa 110.000 Personen Privatkonkurs angemeldet.
Die derzeit geltende Gesetzeslage zwingt Menschen, sich jahrelang exekutieren zu lassen.
Peter Kopf, iFs