Streitfall Bordell: Es gibt mündliche Verhandlung

Vorarlberg / 20.04.2015 • 19:31 Uhr
Das Thema Freudenhaus ist in Hohenems noch nicht vom Tisch. Bald gibt es eine Verhandlung am Verwaltungsgericht.  Foto: VN/Paulitsch
Das Thema Freudenhaus ist in Hohenems noch nicht vom Tisch. Bald gibt es eine Verhandlung am Verwaltungsgericht. Foto: VN/Paulitsch

Freudenhaus-Antragsteller Hermann Hahn hält seine Pläne in Hohenems aufrecht.

Bregenz. Die angestrebte Errichtung eines Bordells in Hohenems durch den Oberländer Unternehmer Hermann Hahn (57) wird zur unendlichen Geschichte. Vor fast genau vier Jahren hatte Hahn um die Bewilligung für den Bau eines entsprechenden Etablissements in Hohenems angesucht, nach einem Hürdenlauf durch verschiedenste Instanzen liegt das Ansuchen nun beim neuen Verwaltungsgericht. Dahin gelangte die Causa via Bescheidbeschwerde auf die neuerliche Ablehnung des Projekts durch die Berufungskommission der Stadt Hohenems. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof den abschlägigen Bescheid
der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn aufgehoben.

Vergessenes Papier

Bemerkenswert: Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Berufungskommission der Stadt Hohenems wurde vom Anwalt Hahns, Sanjay Doshi (37), bereits im Juli 2014 an die Stadt geschickt. Doch diese „vergaß“, das Papier nach Bregenz zum neugeschaffenen Landesverwaltungsgericht zu schicken. Es blieb bis Ende Dezember 2014 in den Amtsstuben der Stadt Hohenems, ehe der Akt endlich nach Bregenz weitergeschickt wurde. Beabsichtigt sei das nicht gewesen, versicherte der Hohenemser Bürgermeister Richard Amann (58) den VN. Das Ganze sei versehentlich einfach liegen geblieben, beteuerte der Stadtchef.

Sache zieht sich

Wie auch immer: Jetzt liegt der Akt noch immer am Verwaltungsgericht. „Ich kann Ihnen nicht sagen, wie lange es bis zu einer Entscheidung noch dauert“, teilte Vizepräsidentin Monika Mohr in Abwesenheit von Präsident Nikolaus Brandtner (44) auf VN-Anfrage mit. Doch eines ist klar: „Es wird in dieser Angelegenheit zu einer mündlichen Verhandlung kommen“, informiert Mohr. Wann diese stattfindet, könne sie freilich nicht sagen. Gewöhnlich werden Fälle spätestens ein halbes Jahr nach Einlangen im Verwaltungsgericht entschieden. „Es sei denn, es handelt sich um sehr komplexe Angelegenheiten“, ergänzt Monika Mohr. Letztlich wird ein einzelner Richter über die Bescheidbeschwerde von Hermann Hahn entscheiden.

Immer noch kämpferisch

Der ist gewillt, die Sache juristisch weiterzuverfolgen, sollte die Causa auch am Verwaltungsgericht einen für ihn negativen Ausgang nehmen. „Ich warte jetzt schon vier Jahre auf eine positive Erledigung meines Ansuchens. Und da werde ich jetzt ganz sicher nicht aufgeben“, gibt sich Hahn kämpferisch. Er wolle das Ergebnis der womöglich bald stattfindenden Verhandlung mit seinem Anwalt genau analysieren. An den grundsätzlichen Voraussetzungen habe sich für ihn nichts verändert.

„Das vorgesehene Grundstück steht noch immer noch zur Verfügung, genauso wie der Investor bereit wäre.“ Laut dem Bürserberger Geschäftsmann handelt es sich beim Investor um einen britischen Großhändler.

Streitfall Bordell: Es gibt mündliche Verhandlung

Chronologie

3. Mai 2011: Hermann Hahn sucht in der Stadt Hohenems um die Genehmigung zur Errichtung eines Bordells an.

19. März 2012: Der Antrag des Beschwerdeführers wird von der Stadt abgewiesen. Hahn legt Berufung ein.

8. Juni 2012: Die Berufungskommission der Stadt weist die Berufung ab. Hahn erhebt das Rechtsmittel der Vorstellung. Er erhält von der BH Dornbirn einen abschlägigen Bescheid. Hahn wendet sich an den Verfassungsgerichtshof.

1. Oktober 2013: Der Verfassungsgerichtshof hebt den Bescheid der BH Dornbirn auf.

16. Juni 2014: Die Berufungskommission der Stadt Hohenems weist die neuerliche Berufung von Hermann Hahn ab. Der Antragsteller legt Beschwerde ein. Diese liegt nun beim Vorarlberger Verwaltungsgericht.

16. Juli 2014: Hahn reicht Beschwerde gegen Bescheid der Berufungskommission von Hohenems ein

29. Dezember 2014: Beschwerde langt beim Verwaltungsgericht ein.