Spätestens Anfang 2016 müsste wieder gewählt werden

Vorarlberg / 21.04.2015 • 19:05 Uhr
Die Verfassungsrichter in Wien werden wahrscheinlich im September entscheiden, ob in Bludenz und Hohenems noch einmal gewählt wird. Foto: APA

Die Verfassungsrichter in Wien werden wahrscheinlich im September entscheiden, ob in Bludenz und Hohenems noch einmal gewählt wird. Foto: APA

Acht Fragen und Antworten zur Wahlanfechtung in Bludenz und Hohenems.

HOHENEMS. Es waren 121 Stimmen, die am 29. März für Richard Amann (ÖVP) und gegen Dieter Egger (FPÖ) entschieden haben. 121 Stimmen, die dafür sorgten, dass Amann Bürgermeister von Hohenems bleibt. Entscheidend waren die Wahlkarten. Amann holte bei der Briefwahl über 60 Prozent der Stimmen, was ihn als Sieger und Egger mit vielen Fragen zurückließ. „Dass es so sehr gegen den Trend ging, ist nicht nachvollziehbar“, wunderte sich Egger. Nun hat er die Konsequenzen gezogen. Wie die VN bereits berichteten, wird die Bürgermeisterstichwahl angefochten. Dies gaben Egger, Stadtparteiobmann Friedl Dold und Anwalt Karl Schelling am Dienstag bekannt. Damit muss sich der Verfassungsgerichtshof neben Bludenz mit einer zweiten Vorarlberger Stadt beschäftigen. Was bedeutet das für die Wähler? Sollte den Einsprüchen stattgegeben werden, wann wird gewählt? Die Antworten:

Warum wird die Wahl angefochten?

Die SPÖ Bludenz und die FPÖ Hohenems sprechen von “Unregelmäßigkeiten”. In beiden Städten sollen bei der Bürgermeisterstichwahl Wahlkarten für andere ausgefüllt worden sein. In Hohenems hat die FPÖ laut eigenen Angaben zehn Zeugen an der Hand. Drei dieser Vorwürfe bezeichnet deren Anwalt, Karl Schelling, als „grob“. Ein Wähler habe zugegeben, er wisse nicht, für wen er gestimmt habe. Die Anschuldigungen betreffen das Pflegeheim und den türkisch-islamischen Verein Atib. Im Pflegeheim sollen 24 Wahlkarten per Mail angefordert und später vom Zivildiener abgeholt worden sein. Zurückgegebene Wahlkarten seien zudem offen im Bürgerservice gelegen. „So besteht die Möglichkeit der Manipulation“, sagt der Anwalt. Außerdem läge keine einzige Vollmacht vor. Dies reiche für eine Anfechtung; die Chancen schätzt er als gut ein.

Wann ist die Wahl ungültig?

Das hängt von zwei Faktoren ab. Erstens: Ist etwas rechtswidrig abgelaufen? Zweitens: War dieser Umstand wahlentscheidend? Nur wenn beides zutrifft, wird der Anfechtung stattgegeben.

Wie geht es weiter?

Nachdem die Einsprüche beim Verfassungsgerichtshof eingelangt sind, ernennt der Vorsitzende Gerhart Holzinger einen zuständigen Richter. Dieser wird zunächst eine Stellungnahme der Wahlbehörde einholen. Sechs bis acht Wochen hat diese Zeit, um zu antworten. Der Richter zieht für eine Entscheidung sowohl bereits gefällte Beschlüsse in ähnlichen Fällen als auch die Wissenschaft zurate. Dann schlägt der Richter eine Lösung vor. Diese wird im Gremium der 14 Verfassungsrichter besprochen und bei der Session abgestimmt, so heißt das regelmäßige Treffen der Richter. Dabei steht nicht nur der gesamte Entwurf auf dem Prüfstand, schon über einzelne Formulierungen wird abgestimmt.

Wann fällt eine Entscheidung?

Die Juni-Session kommt zu früh, die nächste ist im September angesetzt. Dann könnte eine Entscheidung fallen. „Das hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel, wann die Anfechtung überhaupt eingebracht wird“, erklärt Christian Neuwirth, Sprecher des Verfassungsgerichtshofs. Bis Dienstagfrüh sei weder aus Hohenems noch aus Bludenz eine Wahlanfechtung eingelangt.

Wann könnte wieder gewählt werden?

Erklärt der Verfassungsgerichtshof eine Bürgermeisterstichwahl für ungültig, hat die Stadt ab Ausschreibung des Urteils maximal 100 Tage Zeit, die fällige Wahl neu auszutragen.

Mit denselben Kandidaten?

Ja. Hätte einer der Kandidaten genug und würde nicht mehr antreten, wird es automatisch der andere. Die Ausnahme: Einer der Kandidaten verliert die “Wählbarkeit”, wie es im Gesetz heißt. Das passiert beispielsweise, wenn er stirbt, umzieht oder zu einer bestimmten Strafe verurteilt wird. Dann darf bis zwölf Tage vor der Stichwahl ein Alternativkandidat vorgeschlagen werden.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Nach der Wahl geht alles seinen gewohnten Gang. Die Legislaturperiode fällt allerdings kürzer aus. Das heißt, bei der nächsten Gemeindewahl 2020 werden wieder Bürgermeister und Gemeindevertretung gewählt.

Ist mit der Wahl auch die Amtszeit ungültig?

Nein. Außer der Verfassungsgerichtshof hebt die Wahl rückwirkend auf. Ansonsten ist es einfach: Ein Bürgermeister führt so lange das Amt, bis ein neuer angelobt wird. Alle Beschlüsse, die bis zu einer möglichen Anfechtung getroffen werden, bleiben also gültig.