“Wir lassen uns nicht von Emotionen leiten”

Vorarlberg / 27.04.2015 • 19:38 Uhr
Leiter des Verwaltungsgerichts: Nikolaus Brandtner.   Foto: VN
Leiter des Verwaltungsgerichts: Nikolaus Brandtner.   Foto: VN

Am 21. Mai wird über Emser Bordellpläne am Verwaltungsgericht verhandelt.

Bregenz. Jetzt ist die Katz’ aus dem Sack. Über die Bescheidbeschwerde zum Bordell in Hohenems wird das Vorarlberger Verwaltungsgericht am 21. Mai eine öffentliche Verhandlung abhalten. Das gab Präsident Nikolaus Brandtner im VN-Interview bekannt. Kommt es dort zu einer Entscheidung im Sinne des Antragstellers, wäre dies historisch.

Warum dauert der Fall „Bordell Hohenems“ so lange?

Brandtner: Lange? Ich finde das nicht. Wir müssen ein Ermittlungsverfahren führen, bei dem es einiges vorzubereiten gibt. Es gibt bekanntlich bestimmte Voraussetzungen, unter denen das Projekt zu genehmigen ist. Es müssen sehr schwierige Ermittlungen geführt werden, die auch sehr umfangreich sind. Es gibt in diesem Fall bekanntlich keine Gutachten, auf die man sich stützen könnte. Im Mittelpunkt steht die spezielle Situation in Hohenems unter Berücksichtigung des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes.

Steht ein Termin für die öffentliche Verhandlung fest?

Brandtner: Ja, der Termin steht fest. Die Verhandlung findet am 21. Mai unter Vorsitz von Richter Wilfried Schneider statt.

Ist dem Gericht bewusst, dass hier ein Fall von historischer Bedeutung verhandelt wird?

Brandtner: Das muss uns egal sein. Wir lassen uns ganz sicher nicht von Emotionen leiten.

Wer wird an dem Verfahren teilnehmen?

Brandtner: Ich gehe davon aus, dass auf alle Fälle der Betreiber dabei sein wird und wohl auch die Stadt Hohenems. Aber ich kenne die Einzelheiten nicht, da dieser Fall ja von einem Kollegen verhandelt wird.

Wie wird beim Verwaltungsgericht der verfahrensführende Richter bestimmt?

Brandtner: Es gibt von vornherein bestimmte Zuständigkeiten für die Richter. Innerhalb dieser Zuständigkeiten werden Fälle nach dem Rotationsprinzip zugeteilt.

Was ist eigentlich der große Unterschied zwischen dem neuen Verwaltungsgericht und dem Unabhängigen Verwaltungssenat?

Brandtner: Der Unterschied besteht darin, dass es sich beim Verwaltungsgericht, wie der Name schon sagt, um ein Gericht handelt. Der Unabhängige Verwaltungssenat war eine Behörde – zwar eine unabhängige, aber eben eine Behörde, die zum Bund gehörte. Das Verwaltungsgericht erfuhr einen deutlichen Zuwachs an Zuständigkeiten. Es gibt jetzt auch eine klarere und einfachere Strukturierung bei Behördengängen, als wie das vorher der Fall war.

Wie viele Fälle werden am Vorarlberger Verwaltungsgericht jährlich behandelt und verhandelt?

Brandtner: Wir hatten es im ersten Jahr unseres Bestehens mit 1600 Fällen zu tun. Nur die Hälfte von diesen werden öffentlich verhandelt.

Wie bürgerfreundlich kann eine Einrichtung wie die Ihre sein?

Brandtner: Aufgrund des Auskunftsgesetzes sind wir zu Auskünften verpflichtet – es sei denn, es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Darüber dürfen wir keine Informationen geben.

Zur Person

Nikolaus Brandtner

Brandtner war vor seiner Funktion als Präsident des Vorarlberger Verwaltungsgerichts Leiter des Unabhängigen Verwaltungssenates, der Vorgängerorganisation des Verwaltungsgerichts. Er ist 43 Jahre alt, verheiratet und Vater einer Tochter.