Ehe und Familie
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung auch homosexuellen Paaren das Recht auf eine Ehe zuerkannt. Das bahnbrechende Urteil wäre sicherlich nicht zustande gekommen, wenn nicht bereits vor einigen Jahren einige amerikanische Bundesstaaten vorgeprescht wären und es Homosexuellen ermöglicht hätten, eine Ehe einzugehen. Dadurch hat sich das gesellschaftliche Klima verändert, dem sich auch die – wenngleich knappe – Mehrheit der Richter des Supreme Court nicht entziehen konnte. Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie Föderalismus (und nicht die Gerichte) gesellschaftsverändernd wirken kann.
In Europa hat bereits eine ganze Reihe von Staaten die sogenannte Homo-Ehe eingeführt, zuletzt hat das Volk in Irland in einem Referendum der Ehe von Homosexuellen zugestimmt. Wir können davon ausgehen, dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg früher oder später ähnlich judizieren werden wie der amerikanische Supreme Court. Das allen Menschen garantierte Recht auf Familie wird zunehmend als ein allen Menschen zustehendes Recht auf Eheschließung, auch gleichgeschlechtlicher Partner, verstanden.
Den österreichischen Ländern kommen bei der Entscheidung über die Homo-Ehe keine Kompetenzen zu; so mancher Landespolitiker wird darüber froh sein. Die Länder können nur gewisse Signale senden, so wie dies Vorarlberg im Jahre 1984 gemacht hat, als es das erste Land war, das den Schutz von Ehe und Familie in der Landesverfassung eingeführt hat. Nach seinem Art. 8 hat das Land die Ehe und die Familie als natürliche Grundlage der menschlichen Gesellschaft zu schützen und zu fördern. Die Vorarlberger Landesverfassung wurde damals nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland zu einem anerkannten Vorbild.
Man sollte darüber nachdenken, die Bestimmung an die mittlerweile erfolgten Veränderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein anzupassen. Warum sollten nicht homosexuelle Partnerschaften denselben Schutz wie Ehe und Familie genießen? Mit einer solchen Regelung könnte das Land Vorarlberg erneut ein, wenn auch bescheidenes, Signal setzen, dass es diese Weiterentwicklung anerkannt hat.
In Europa hat bereits eine ganze Reihe von Staaten die sogenannte Homo-Ehe eingeführt
peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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