Gerichtshof diskutiert Wahlen

Vorarlberg / 16.09.2015 • 20:55 Uhr
VN-Bericht vom 25. April 2015.
VN-Bericht vom 25. April 2015.

VfGH startet Herbstsession. Die Wahlen in Bludenz und Hohenems stehen auf dem Plan.

Bludenz, Hohenems, Wien. Jetzt wird’s ernst. Ab heute, Donnerstag, trifft sich Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Herbstsession. Mehrere Hundert Themen stehen auf dem Programm und werden bis zum 10. Oktober behandelt. Darunter zwei Ansuchen, die in Vorarlberg für Wirbel sorgen könnten: Die Wahlanfechtungen der Bürgermeister-Stichwahlen am 29. März dieses Jahres in Bludenz und Hohenems. Die 14 obersten Hüter der österreichischen Verfassung könnten noch heuer entscheiden, ob die Wahl wiederholt werden muss.

An welchem Tag die Wahlanfechtungen behandelt werden, kann VfGH-Sprecher Christian Neuwirth (43) nicht sagen: „Die Fälle kommen in der Regel mehrmals pro Session dran.“ Auch, ob überhaupt eine Entscheidung getroffen wird, ist ungewiss. In kniffligen Fällen könne sich ein Thema über mehrere Sessionen ziehen. Im November steht die nächste an.

Entscheidung kann dauern

Sollte sich der Verfassungsgerichtshof in der aktuellen Session einigen, muss die Entscheidung aufgeschrieben werden. „Dieses Schreiben wird einer Endkontrolle unterzogen“, erklärt Neuwirth. Am 10. Oktober werden also noch nicht alle Entscheidungen fertig und veröffentlicht sein. Neuwirth ist aber guter Dinge, dass 2015 Gewissheit herrschen soll: „Es kommt darauf an, wie komplex die Beratungen sind. Ich würde aber sagen, dass es noch heuer so weit sein sollte.“ Steht das Urteil fest, hat die Wahlbehörde laut dem Landeswahlgesetz 100 Tage Zeit, eine neue Wahl auszutragen.

Der Verfassungsgerichtshof muss nicht zwingend zwischen gültig und ungültig entscheiden. Es gibt einen Mittelweg. Der VfGH kann Ergebnisse korrigieren, wenn Stimmen falsch ausgezählt wurden. In Bludenz und Hohenems wird dies aber wohl nicht der Fall sein. In beiden Fällen prüft der Gerichtshof Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkartenausgabe. Zwei Kriterien müssen erfüllt sein, damit der VfGH neu wählen lässt.

Erstens: War etwas rechtswidrig? Bei fehlenden Vollmachten für Wahlkarten könnte das zutreffen. Zweitens: Hätte es die Wahl entscheiden können? In Bludenz siegte Mandi Katzenmayer (ÖVP, 64) mit 27 Stimmen vor Herausforderer Mario Leiter (SPÖ, 50), in Hohenems setzte sich Richard Amann (ÖVP, 58) mit 121 Stimmen gegen Dieter Egger (FPÖ, 46) durch; also wenige Stimmen, was die Chance erhöht, dass eine Verfehlung wahlentscheidend ist.

Auch Ermittlungen laufen

Nicht nur der VfGH, auch die Staatsanwaltschaft ist aktiv. Sie untersucht in beiden Fällen, ob es zu strafrechtlich relevanten Verfehlungen gekommen ist. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Heinz Rusch, sind die Untersuchungen nicht abgeschlossen. „Ich kann auch nicht sagen, wie lange die Erhebungen noch dauern“, sagt er auf VN-Nachfrage.

Im April dieses Jahres haben die Anwälte der Bludenzer SPÖ und der Hohenemser FPÖ die Wahl beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Die Staatsanwaltschaft wurde aufgrund der Beschuldigungen besagter Parteien von selbst aktiv.

Ich würde sagen, dass es heuer noch so weit sein sollte.

Christian Neuwirth