Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Mahlzeit!

Vorarlberg / 17.03.2016 • 20:30 Uhr

Vor einigen Jahren wurde mir bei einer Diskussion über die Verwaltungsreform in Wien vorgehalten, dass die Landesbeamten viel besser bezahlt würden als die Staatsdiener im Bundesdienst. Ich habe geantwortet, dass es in erster Linie darauf ankommt, ob eine Verwaltung schlanke Strukturen hat und weniger darauf, wie viel die Bediensteten verdienen. „Außerdem“, so sagte ich, „arbeiten wir mehr.“

Wie nicht anders zu erwarten, stieß vor allem letztere Aussage auf Widerspruch, der aber irgendwie seltsam gedämpft schien. Vermutlich wussten die Kritiker, dass ich Recht hatte. Nunmehr hat mich ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, das für großes Aufsehen gesorgt hat. Das Gericht hat nämlich festgehalten, was bisher alle wussten, aber nicht aussprachen: Dass nämlich bei den Bundesbediensteten eine Mittagspause in der Dauer von 30 Minuten als Arbeitszeit zählt. Die Bundesbediensteten kommen daher im besten Fall auf eine 37,5-Stunden-Woche.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof nichts anderes als eine jahrzehntelange Praxis abgesegnet hat und es kaum aussichtsreich sein wird, den Bundesbediensteten ihr „wohlerworbenes Recht“ wieder zu entziehen, könnte man eigentlich zur Tagesordnung übergehen. Ärgerlich ist nur, dass sowohl in politischen Aussendungen als auch in vielen Medien der Eindruck erweckt wird, als könnten alle öffentlich Bediensteten ihren Hunger in der Arbeitszeit stillen. In Vorarlberg zählt, wie zum Beispiel auch in Tirol und Oberösterreich, sowohl bei den Gemeinden als auch beim Land die Mittagspause selbstverständlich nicht zur Arbeitszeit. Damit das auch in Zukunft so bleibt, haben die Tiroler auf der Stelle ihr Gesetz geändert.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs entkräftet auch das lachhafte Argument von Bildungsministerin Heinisch-Hosek, die Übertragung der ganzen Schulverwaltung auf den Bund würde den Steuerzahlern Geld ersparen, bloß weil die Personalkosten auf den ersten Blick niedriger sind. In der Praxis ist das Gegenteil der Fall, was aber nicht nur an der bezahlten Mittagspause, sondern auch an anderen Faktoren, wie etwa dem allgemein viel zu hohen Personalstand des Bundes liegt.

Nunmehr hat mich ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, das für großes Aufsehen gesorgt hat.

peter.bussjaeger@vorarlbergernachrichten.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus
und Universitätsprofessor in Innsbruck.