Kein Kaffee für Landesbeamte

Vorarlberg / 20.05.2016 • 18:50 Uhr

Rechnungshof prüfte Korruptionsprävention des Landes. Es fehle ein Gesamtkonzept.

Bregenz. (VN-mip) Was ist Korruption? Baugenehmigung gegen Geld oder für einen Vereinskollegen zum Beispiel. Aber darf ein Landesbediensteter einen Kaffee annehmen? „Das ist die Frage. Wo fängt Korruption an?“, fragt Landesrechnungshofpräsidentin Brigitte Eggler-Bargehr. 2009 haben sich die Landesamtsdirektoren Österreichs zusammengesetzt, um Fragen wie diese zu klären. Experten haben anschließend Standards bestimmt. Der Rechnungshof untersuchte, wie weit die Vorarlberger Landesverwaltung diese Standards einverleibt hat. Kurz: Einige Maßnahmen wurden umgesetzt, es fehlt aber ein Konzept dahinter. Dies sei schon in Arbeit. Einige Empfehlungen:

Nebentätigkeiten erfassen

Ob ehrenamtlich oder nicht – Mitarbeiter der Landesverwaltung müssen bei Job­antritt berichten, welchen Beschäftigungen sie nachgehen. Derzeit sind 210 Nebentätigkeiten erfasst. Der Rechnungshof empfiehlt, dies zukünftig jährlich abzufragen, etwa während des Mitarbeitergesprächs.

Wer in der Landesverwaltung arbeitet, muss einen Einführungstag besuchen und innerhalb von drei Jahren einen Verwaltungslehrgang absolvieren. Dort werden Mitarbeiter auch für Korruptionsthemen sensibilisiert. Eine gute Sache, findet der Rechnungshof. Eggler-Bargehr moniert aber: „Beim Einführungstag haben 24 Prozent, beim Verwaltungslehrgang sogar 39 Prozent der Bediensteten nicht teilgenommen.“ Hausmeister, Abteilungsleiter und Referenten der Regierungsmitglieder seien beispielsweise ausgenommen. Dies sollte geändert werden.

Mehr Kommunikation

Im Intranet seien kaum Inhalte zum Thema Korruption zu finden. Auf der Landeshomepage fehle die Materie komplett. Auch Franz Fiedler bemängelt dies. Er war zwölf Jahre lang Präsident des österreichischen Rechnungshofes und ebenso lange Präsident des Österreichablegers von Transparency International. Fiedler hat sich den Bericht angesehen und meint: „Die Kommunikation innerhalb der Verwaltung muss ausgebaut werden.“ Fiedler lobt den Landesrechnungshof: „Der Bericht ist sehr zukunftsorientiert.“ Was er vermisst: „In der Zusammenfassung fehlt die Empfehlung, ein anonymes Meldesystem zu implementieren. Das sollte man sich noch einmal vor Augen führen.“ Eggler-Bargehr sieht das anders: „Die Möglichkeit der Rückfrage ist wichtig. Bei anonymen Hinweisen könnte man alles abladen.“

Das Land arbeitet bereits an einem Konzept zur Prävention. Sowohl Fiedler als auch der Rechnungshof empfehlen der Landesregierung, das Konzept auf höchster Ebene zu beschließen. Zur Vorbildwirkung. „Die Spitze gibt den Ton an“, ist sich Eggler-Bargehr sicher.

Zwischen 2013 und 2015 wurden 19 Korruptionsverdachtsfälle erfasst – bei 1763 Mitarbeitern. Alle strafrechtlichen Untersuchungen wurden eingestellt. Aber was ist nun mit den Geschenken? Laut Strafrecht sind Geschenke mit einem Wert ab 100 Euro verboten. Laut Dienstrecht sogar komplett. Außer sie haben einen geringen Wert, werden vom Vorgesetzten erlaubt und sind üblich, wie zu Weihnachten. Will ein Landesbeamter also einen Kaffee annehmen, müsste er seinen Chef um Erlaubnis bitten. Zumindest theoretisch.

Beim Verwaltungslehrgang nahmen 39 Prozent nicht teil.

Brigitte Eggler-Bargehr