Keine Mehrheit für Kopftuchverbot

Vorarlberg / 01.03.2017 • 19:34 Uhr

Ausschüsse sprachen über Kopftuch, Spitalskosten für Häftlinge und die Bauernkammer.

Bregenz. Als der Landesrechnungshof kurz vor Weihnachten den Prüfbericht über Vorarlbergs Landwirtschaftsverwaltung veröffentlichte, war der Nachhall groß. Schon während der Prüfung begann die Landesregierung, Abteilungen zusammenzulegen. Es folgten weitere Reformzusagen, was am Mittwoch seine Fortsetzung nahm. Zwei Abteilungsleiter sowie Kammerdirektor Gebhard Bechter und Kammerpräsident Josef Moosbrugger waren im Kontrollausschuss des Landtags zu Gast.

28 Empfehlungen hat der Rechnungshof abgegeben, 13 davon betreffen die Kammer. Moosbrugger erklärt im Gespräch mit den VN: „Wir haben bereits im letzten Jahr mit einer Mitgliederbefragung den Prozess gestartet. Bis Ende des Jahres werden wir das Ergebnis präsentieren, in dem wir die Vorschläge des Rechnungshofs weitgehend einfließen lassen.“

Kein Kopftuchverbot

Manche Empfehlungen, wie die Überarbeitung der Verträge zu den Dienstleistungen für das Land, seien bereits umgesetzt worden. „Die Buchhaltung zu ändern, geht nicht von heute auf morgen. Aber auch das wollen wir innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen haben“, sagt Moosbrugger. Ausschussobmann Daniel Allgäuer (FPÖ) hält fest: „Es geht um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit.“ Am Mittwochnachmittag war der Rechtsausschuss an der Reihe. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein FPÖ-Antrag zum Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst – was Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) verärgerte: „Ich persönlich bin keine Freundin des Kopftuchs. Ich befinde mich, wie viele andere, im Dilemma der Beurteilung zwischen partnerschaftlichem Zwang, selbstbewusstem Tragen, religiösem Druck und politischem Symbol.“

Es sei allerdings ärgerlich, dass die FPÖ das Kopftuch als Integrationshindernis darstelle. „Arbeit ist das zentrale Element der Integration“, betont Wiesflecker. Bei einem Kopftuchverbot würden Betroffene nicht mehr arbeiten gehen, sondern zu Hause bleiben. „Soll das hilfreich sein?“, fragt Wiesflecker. Der FPÖ-Antrag blieb in der Minderheit, was Abgeordneter Christoph Bitschi wie folgt beurteilt: „Wenn es aber darum geht, Nägel mit Köpfen zu machen, kneift der Landeshauptmann und mit ihm der ÖVP-Klub.“ Schließlich habe Wallner kürzlich ein Verbot befürwortet. Die ÖVP hat aber schon im Vorfeld bekannt gegeben, zunächst die Entscheidung des Bundes abzuwarten.

45 Spitalsbesuche

Der Rechtsausschuss beschäftigte sich auch mit einigen Bund-Länder-Vereinbarungen (15a). Zum Beispiel eine Abmachung, wer die Spitalsbehandlungen von Häftlingen bezahlt. Wie die VN berichteten, sind Gefängnisinsassen nicht krankenversichert, die Justizverwaltung begleicht die Rechnungen. Vorarlberg erhält vom Bund in Zukunft rund 515.000 Euro im Jahr zur Unterstützung. 2016 befanden sich 45 Häftlinge im Spital, was das Land 1,3 Millionen Euro kostete. Die Kosten für „forensische Patienten“, wie sie in der Verwaltung genannt werden, sind höher, da die Spitäler den Tarif für unversicherte Privatpatienten verrechnen. „Ich weiß gar nicht, weshalb das so gehandhabt wird. Man könnte darüber diskutieren, ob man die Leistung nicht normal verrechnet“, sagt der zuständige Landesrat Christian Bernhard (ÖVP).