Sozialhilfe ein wenig geändert

Vorarlberg / 06.03.2017 • 22:28 Uhr
Beim Familienzuschuss gibt’s nun eine Übergangsfrist. Foto: DPA
Beim Familienzuschuss gibt’s nun eine Übergangsfrist. Foto: DPA

Regierung beschließt heute die neue Mindestsicherung mit kleinen Änderungen.

Bregenz. Die Landesregierung nahm noch einmal den Schraubenzieher in die Hand, nun ist das Gesetz zur Vorarlberger Mindestsicherung fertig. Nach den vielen Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf drehten die Regierungsmitglieder noch an einigen Schrauben, zumindest ein paar Millimeter. Und zwar beim Wohnbedarf, bei der WG-Pflicht und bei der Familienbeihilfe. Ansonsten bleibt der Entwurf unverändert und wird heute, Dienstag, auf der Regierungssitzung beschlossen. Im April ist der Landtag an der Reihe, am 1. Juli soll die neue Mindestsicherung in Kraft treten.

Die Kritik war heftig. Zahlreiche Sozialinstitutionen meldeten sich zu Wort. Deren Tenor: Dieses Gesetz verschlimmert die Situation jener Menschen, denen es eh schon schlecht geht. Zum Beispiel Mehrkindfamilien. Bisher orientierten sich die bezahlten Wohnkosten für Mindestsicherungsbezieher an einem Richtsatz, de facto wurde die Miete komplett übernommen. Im Gesetzesentwurf sah die Landesregierung eine Höchstgrenze vor, die sich nach der Haushaltskonstellation richtet und höchstens 719 Euro beträgt. Zwar hält die Regierung an der Höchstgrenze fest, erhöht sie allerdings auf 772 Euro. Außerdem orientiert sich der Wert nicht mehr an der Haushaltskonstellation, sondern an der Zahl der Personen im Haushalt. „Davon profitieren vor allem Alleinerziehende mit Kindern“, erklärt Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) auf VN-Anfrage.

In Vorarlberg erhalten Eltern einen Familienzuschuss, und zwar wird das Kinderbetreuungsgeld eineinhalb Jahre länger bezahlt. Bisher spielte diese Förderung bei der Berechnung der Mindestsicherung keine Rolle. Dies wird sich ändern, so war es bereits im ersten Gesetzesentwurf geplant. Nun wird dieser Punkt um eine Übergangsfrist erweitert. Diese Regel gilt erst für Familien, die nach Inkrafttreten des Gesetzes Familienzuschuss erhalten. Und auch die sogenannte WG-Pflicht bekommt einen Zusatz.

Befristung

WG-Pflicht bedeutet, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH) einem Bleibeberechtigten ein Zimmer eines Grundversorgungsquartiers als WG-Zimmer zuordnet. Für dieses Zimmer zahlt die Behörde 280 Euro Miete. Möchte der Flüchtling in eine andere Wohnung, erhält er dennoch nur 280 Euro für die Wohnkosten. Zahlreiche Experten der Sozialinstitutionen befürchteten, dass damit die Wohnverhältnisse in Grundversorgungsquartieren zementiert werden. Das Land hat sich entschlossen, diese Regel zeitlich zu befristen. Sie soll vorerst zwei Jahre gelten, dann könnte der Wohnungsmarkt anders aussehen.

Ansonsten hat sich nichts geändert, wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) den VN erklärt: „Die Kernpunkte sind gleichgeblieben. Neue Richtsätze für Wohngemeinschaften, begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen und ein verbesserter Wiedereinstieg.“ Die neuen Richtsätze für WG von 473 Euro gelten bereits seit 1. Jänner, sie wurden per Verordnung beschlossen. Diesen Weg will die Landesregierung bei weiteren Details gehen, das Gesetz dient nur als Gerüst. Im April wird der Landtag das Gesetz diskutieren und beschließen, bis dahin soll der Verordnungsentwurf fertig sein. „Dann können wir beides gemeinsam diskutieren“, sagt Wiesflecker und fährt fort: „Die Ergebnisse der Diskussion fließen in den Entwurf ein.“ Der Verordnungsentwurf wird anschließend zur Begutachtung freigegeben. Die Verordnung soll zusammen mit dem Gesetz ab 1. Juli in Kraft treten. Soziallandesrätin Wiesflecker will die Wirkung beobachten – also evaluieren. Falls nötig, könnte die Verordnung angepasst werden – was einfacher ist als bei einem Gesetz, eine Verordnung muss nicht in den Landtag. Der Schraubenzieher verschwindet also noch nicht im Werkzeugkasten.

Die Kernpunkte des Gesetzes sind gleich geblieben.

Markus Wallner