Noch unklar, wer Rente zahlt

Vorarlberg / 12.03.2017 • 19:58 Uhr
VN-Bericht vom 8. März 2017.
VN-Bericht vom 8. März 2017.

Bund und Länder müssen erst über die Beteiligung an der Heimopferrente verhandeln.

Schwarzach. Das Leid, das diese Kinder erlitten haben, kann niemals mit Geld aufgewogen werden. Aber Geld kann unterstützen und zumindest eine kleine Entschädigung bieten. Als sich vor einigen Jahren die Berichte von Misshandlungen in Kinder- und Jugendheimen häuften, hat das Land eine eigene Opferschutzstelle eingerichtet. Gewaltopfer können sich an sie wenden. 286 Betroffene haben das seit 2011 getan, 181 davon bekamen eine Entschädigung zwischen 500 und 30.000 Euro zugesprochen. Am vergangenen Dienstag hat sich die Bundesregierung auf eine weitere Maßnahme geeinigt.

Abwartend

Wie die VN berichteten, erhalten Opfer zukünftig zur Pension noch 300 Euro Rente. Ab Juli können Heimopfer um das Geld ansuchen. Die Bundesregierung rechnet heuer mit Kosten von rund drei Millionen Euro, ab kommendem Jahr kalkuliert sie mit neun Millionen jährlich. Alle Heimträger sollen etwas beisteuern, also auch das Land und die katholische Kirche. Allerdings hat es noch kein Gespräch gegeben. Vorarlbergs Finanzreferent, Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), wartet ab: „Diese Regelung hat der Bund getroffen. Deshalb soll er auch einen Vorschlag unterbreiten.“

Die katholische Kirche wundert sich. Vorarlbergs Bischof Benno Elbs verweist bei einer VN-Anfrage auf die Bischofskonferenz. Deren Pressesprecher Paul Wuthe äußerte sich in einem Interview mit Kathpress: „Die österreichische Bischofskonferenz war in das Heimopferrentengesetz weder eingebunden, noch war es Gegenstand
der Gesetzesbegutachtung.“ Die Kirche sei darüber irritiert, dass sie einen Beitrag leisten soll, sie habe bereits Hilfen und Therapie im Umfang von 22 Millionen Euro bezahlt. Vorarlbergs Landeshauptmann ist sich aber sicher: „Wir werden zu einer Lösung kommen. Finanzminister Schelling hat zugesagt, das Thema bei einem der nächsten Treffen auf die Tagesordnung zu setzen.“ Bereits am Donnerstag hat sich die zuständige Vorarlberger Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) mit dem Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch getroffen, in dessen Verantwortung die Opferschutzstelle steht.

Sie haben beschlossen, als Erstes all jene Opfer zu informieren, die bereits bekannt sind. „Außerdem werden wir alle Antragsteller so gut es geht unterstützen“, betont Michael Rauch. Nicht nur jene 181, die bereits eine einmalige Entschädigung zugesprochen bekommen haben, hätten Anspruch auf die Rente, erläutert Rauch. „Personen, die nachweisen, dass sie aus besonderen Gründen keinen Antrag einbringen konnten, oder deren Antrag nicht entsprochen wurde, erhalten die Rente, wenn sie nachweisen, dass sie in einem der genannten Heime Opfer vorsätzlicher Gewalt wurden“, heißt es in einer Erklärung der Opferschutzstelle.

Rückwirkend

Wer bis 1. Juni 2018 einen Antrag stellt, erhält die Rente rückwirkend ab 1. Juli 2017; danach ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Das Ansuchen darf ab einer eigenen Pension aus der Sozialversicherung, spätestens ab dem Regelpensionsalter gestellt werden und läuft über den zuständigen Sozialversicherungsträger. Die Rente ist von Einkommenssteuern und Versicherungsbeiträgen ausgenommen. Rauch berichtet, dass die Opferschutzstelle vorerst unabhängig von der Rente unbefristet weiterarbeitet: „Es haben sich wieder Menschen bei uns gemeldet, die zuständige Kommission trifft sich im Mai.“ Es ist bereits ihre 20. Zusammenkunft.

Es haben sich wieder Menschen bei uns gemeldet.

Michael Rauch

Opferschutz im Land

» Anzahl unterstützter Personen:
Jagdberg: 134
Voki/Au-Rehmen: 15
Jupident: 11
Viktorsberg: 5
Sonstige: 16
Gesamt: 181 (16 Frauen, 165 Männer)

» Gesamtmeldungen:
286 (59 Frauen, 227 Männer)

» Bisher ausbezahlte Entschädigung: 1.527.000 Euro

» Aktuell in Therapie: 11 Personen Bisher bezahlte Therapiekosten: 100.790,50 Euro