Kein Ruhegeld für die Volksvertreter im Land

Abgeordnete sind nicht pensionsversichert. Das wird sich auch nicht ändern.
Bregenz. Jeder zehnte verdiente Euro eines Österreichers wandert in die gesetzliche Pensionsversicherung (ASVG). 10,25 Prozent muss jeder abgeben, der arbeitet, damit das Pensionssystem funktioniert. Auch der Arbeitgeber leistet einen Beitrag, der ist mit 12,55 Prozent des Bruttolohns sogar höher. Der Betrag wird nahezu von jedem Gehalt abgezogen, sei es Hauptbeschäftigung oder Nebentätigkeit.
Es gibt wenige Einschränkungen, wie die Geringfügigkeitsgrenze (425,7 Euro) und die Höchstbeitragsgrundlage (5810 Euro). Nur wenige sind nicht versichert. Darunter fallen auch Vorarlbergs Landtagsabgeordnete. Vorarlberg ist eines der wenigen Länder, in denen Abgeordnete nicht ASVG-versichert sind. SPÖ und Grüne wollen das ändern. ÖVP und FPÖ sind mit dem aktuellen System zufrieden.
Vollzeit oder Nebenjob
Ein Vorarlberger Landtagsabgeordneter verdient 5097,28 Euro brutto im Monat. Der Landtagsjob ist so angelegt, dass Zeit für andere Tätigkeiten bleibt. Fast jeder Mandatar arbeitet nebenbei, die VN berichteten. Über den Nebenberuf sind die Mandatare versichert, erhalten also Pensionsjahre. Die Grünen sehen ihr Mandat als Vollzeitstelle, wie Klubobmann Adi Gross den VN erklärt: „In kleineren Fraktionen müssen die Abgeordneten mehr Themen behandeln, das geht nur Vollzeit. Deshalb sollten sie pensionsversichert sein.“ ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück hält dagegen: „Abgeordnete sollen im Beruf stehen und mit Menschen außerhalb des Elfenbeinturms in Kontakt treten, um deren Anliegen kennenzulernen.“ Michael Ritsch, Klubobmann der SPÖ, meint jedenfalls: „In sechs von neun Bundesländern zahlen Abgeordnete in die ASVG ein. Auch bei jedem anderen Nebenjob muss man das.“
Frühstück verweist auf eine Gehaltserhöhung aus dem Jahre 1994: „Die gab es, um privat vorsorgen zu können.“ Es sei jedem Kandidaten klar, worauf er sich als Abgeordneter einlasse. Ritsch wiederum moniert: „Abgeordnete haben nicht einmal die Chance, in die ASVG einzuzahlen, selbst wenn sie es wollten.“ Adi Gross fügt an: „Es geht einfach darum, den Abgeordneten mit allen anderen Angestellten gleichzustellen.“ So argumentiert auch Sabine Scheffknecht (Neos): „Derzeit zahlen Politiker steuerlich begünstigt in eine private Pensionsversicherung ein. Im Sinne von gleichen Rechten und gleichen Pflichten sollen auch Abgeordnete ins öffentliche System einzahlen.“ Die Freiheitlichen teilen die ÖVP-Haltung: „Für uns ist die bestehende Regelung in Ordnung. Wir sehen derzeit keine Veranlassung für eine Änderung“, heißt es aus dem FPÖ-Büro. Eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung ist also nicht in Reichweite.
Unterschiede bei Parteisteuer
Das Land, und damit die Steuerzahler, spart sich jedenfalls rund 250.000 Euro pro Jahr, da der ASVG-Arbeitnehmerbeitrag wegfällt. Die Abgeordneten müssen allerdings eine Abgabe leisten, die dem Normalbürger erspart bleibt: die Parteisteuer (SPÖ), Klubabgabe (FPÖ), Mandatsabgabe (ÖVP), drei Begriffe, ein Zweck. Die Parteien heben von ihren Abgeordneten einen Teil des Gehalts ein. Ein SPÖ-Landtagsabgeordneter bezahlt 600 Euro, Klubobmann Ritsch 900 Euro und Nationalratsmandatar Elmar Mayer 1400 Euro an die Landespartei.
„Damit sparen wir für den Wahlkampf“, erläutert Ritsch. Die FPÖ hebt 11,66 Prozent ein, also ebenfalls rund 600 Euro. Ein ÖVP-Abgeordneter bezahlt fünf Prozent an die Landespartei. Geschäftsführer Dietmar Wetz fügt an: „Dazu kommen Abgaben der Vorfeldorganisationen und der Ortsgruppen, die das autonom festlegen.“ Grüne Abgeordneten zahlen keine Parteisteuer, allerdings 150 Euro im Monat in einen Bürgerinitiativfonds, der parteiunabhängige Initiativen unterstützen soll. Die Neos verzichten auf eine Abgabe.