Asfinag zieht gegen Lauterach vor das Höchstgericht

Vorarlberg / 19.12.2017 • 21:10 Uhr
VN-Bericht vom 20. April 2007.
VN-Bericht vom 20. April 2007.

Verfassungsgericht soll über einen Verkehrskontrollplatz an der Autobahn entscheiden.

Lauterach 20. April 2007. Der damalige Verkehrslandesrat Manfred Rein berichtet von zwei Verkehrskontrollplätzen an der Autobahn, die bald gebaut werden sollen. „Wünschenswert wäre die Errichtung bis 2009. Mittlerweile naht das Jahr 2018. Und dort, wo die Asfinag bauen wollte, befindet sich immer noch ein Wäldchen. Doch bald dürfte sich etwas tun: Die Asfinag ist vor das Verfassungsgericht gezogen. Es ist der Höhepunkt einer langen Geschichte.

29. April 2009. Der Verkehrslandesrat heißt mittlerweile Karlheinz Rüdisser, zusammen mit der Asfinag stellt er Bauvorhaben vor. Neben der zweiten Pfändertunnelröhre sind dies Kollektorfahrbahnen bei Dornbirn Süd und der Verkehrskontrollplatz in Lauterach. Der Plan sieht vor, in Fahrtrichtung Innsbruck einen Kontrollplatz mit einem Dienstgebäude und einer Prüfhalle zu errichten. In die andere Fahrtrichtung soll anschließend in Wolfurt ein weiterer Kontrollplatz entstehen. Am 4. Juni 2009 sucht die Asfinag um eine Baubewilligung an. Noch im selben Jahr erklärt Rüdisser in einer Anfragebeantwortung: „Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Verfahren ist eine seriöse Abschätzung eines konkreten Zeitpunkts für die Errichtung der Kontrollplätze derzeit noch nicht möglich.“

4. Jänner 2011. Die VN berichten über geplante Straßenprojekte. Über die Anschlussstelle in Klaus, über jene in Bludenz-Bürs; und über den Verkehrskontrollplatz in Lauterach. Die Gemeinde wehrt sich. Und das hat sich bis heute nicht geändert, wie Bürgermeister Elmar Rhomberg im Gespräch mit den VN bestätigt. „Wir sind nicht gegen einen Kontrollplatz. Aber bitte nicht an dieser Stelle im Wohngebiet.“ Derzeit ist die Fläche als „Freifläche Freihaltegebiet“ gewidmet, die Gemeinde möchte dies auch nicht ändern.

Frage der Kompetenz

Österreichs Straßenbetreiber Asfinag bestätigt auf VN-Anfrage den Gang vor das Höchstgericht. „Allerdings können wir zu einem laufenden Verfahren nicht viel sagen“, fügt Pressesprecher Alexander Holzedl an. Im Grunde dreht sich der Rechtsstreit um folgende Frage: Ist die Gemeinde für die Widmung des Grundstücks zuständig? Also gilt das Vorarlberger Baugesetz oder das Bundesstraßengesetz?

30. Juli 2013. Medienberichten zufolge plant die Asfinag zwei neue Lkw-Kontrollplätze. Derzeit befinde man sich in Gesprächen für Standorte in Lauterach und Wolfurt. Der Platz in Lauterach soll 2017 errichtet werden – doch die Genehmigung bleibt aus. Am 28. Oktober 2015 weist die Berufungskommission der Gemeinde einen Einspruch der Asfinag ab, worauf diese vor das Landesverwaltungsgericht zieht. Am 14. März 2016 geben auch die Verwaltungsrichter der Gemeinde recht. Für ein Dienstgebäude mit Dach und einer Prüfhalle sei das Vorarlberger Baugesetz zuständig. Die Asfinag sieht das anders.

28. September 2017. Der Verfassungsgerichtshof hat einen Prüfungsbeschluss gefasst. Die Asfinag ortet einen Verstoß gegen die bundesstaatliche Kompetenzverteilung. Denn in diesem Fall greife das Bundesstraßengesetz. Die Kompetenz des Bundes treffe auf alle mit der Bundesstraße in funktionellem Zusammenhang stehenden Bestandteile zu. Und damit auch Verkehrskontrollplätze.

Das Land ist zwiegespalten. Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) erklärt im VN-Gespräch, dass die A 14 dringend Verkehrskontrollplätze benötige. Er ergänzt jedoch: „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass wir uns hier im Vorarlberger Baugesetz befinden, weshalb eine Widmung notwendig ist.“ Eine Entscheidung dürfte noch dauern. Laut Auskunft des Verfassungsgerichtshofs steht das Thema nicht auf der aktuellen Entscheidungsliste.

„Wir sind nicht gegen einen Kontrollplatz, aber nicht in diesem Wohngebiet.“

Asfinag zieht gegen Lauterach vor das Höchstgericht
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