Gemeinden warnen vor Kosten der Schulreform

Vorarlberg / 18.05.2018 • 18:42 Uhr
Gemeinden warnen vor Kosten der Schulreform

Kritische Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf.

Bregenz Die Kosten liegen meist im Detail. In diesem Fall im Detail des „Bildungsreform-Anpassungsgesetzes 2018 – Sammelgesetz.“ In den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf fürchten die Kommunen höhere Kosten. Sie sollen zukünftig das Administrationspersonal der Schulen übernehmen.

Die Vorgeschichte: Österreich feierte wieder einmal eine Bildungsreform. Dieses Mal sollen Schulen autonomer werden, zudem können sich mehrere Schulen zusammenschließen, was sich dann Cluster nennt. Die Ausführung: Der Bund gibt per Gesetz etwas vor, die Länder führen es aus, ebenfalls mittels Gesetz. Das ist nicht unüblich im föderalen Österreich. Dieser Schritt ist bereits absolviert. Wie die VN berichteten, befand sich das Vorarlberger Gesetz in Begutachtung. Zehn Stellungnahmen sind eingegangen; darunter jeweils eine von den Städten Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz sowie eine des Gemeindeverbandes. Alle teilen sie eine Befürchtung: Die Gemeinden könnten wesentlich mehr zahlen müssen.

Keine Erstattung mehr

Die Kosten liegen in einem komplizierten Detail: In Österreich unterscheidet man nämlich zwischen Schulerhalter und Schulbetreiber. Für die Schulerhaltung sind Städte und Gemeinden zuständig, für den Betrieb Bund oder Land. Schulerhaltung heißt, die Kommunen kümmern sich um Gebäude, Schulwart und ähnliches. Zusätzlich war es bisher Usus, dass die Gemeinden je nach Schulgröße dem Direktor eine Assistenz zur Seite stellen. Die Kosten erstattete das Land. Städte und Gemeindeverband fürchten nun, dass sich das ändert.

Personalkosten

Otmar Müller vom Gemeindeverband erläutert: „Im neuen Gesetz sieht es derzeit anders aus.“ Das teure Detail liegt in Paragraf zwölf, Absatz 1 des Schulerhaltungsgesetzes. Dort wird festgeschrieben, was unter die Erhaltung öffentlicher Pflichtschulen fällt. Der Gesetzgeber ergänzt den Paragrafen nun um den Buchstaben C: „Bei Schulclustern auch die Beistellung des für die administrative Unterstützung des Schulclusterleiters erforderlichen Verwaltungspersonals, soweit es sich dabei nicht um Lehrer handelt.“ Heißt übersetzt: Die Kommunen zahlen das Sekretariat.

“Ersatzlos streichen”

In Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz schrillen die Alarmglocken. Die Stadt Dornbirn schreibt in der Stellungnahme: „Die Gemeinden haben bereits jetzt sehr viele Aufgaben der Schulerhaltung und tragen einen großen finanziellen Aufwand. Es wird daher dringend ersucht, die vorgesehene Neuregelung ersatzlos zu streichen.“ Aus Bregenz heißt es: „Für die Gemeinden und Städte als Schulerhalter bedeutet diese Neuregelung eine erhebliche zusätzliche finanzielle und organisatorische Mehrbelastung. Es wird daher ersucht, diesen Punkt ersatzlos zu streichen.“

Auch in Bludenz befürwortet man zwar die Möglichkeit, sogenannte Cluster zu bilden, befürchtet aber Mehrkosten. „Dazu zählt nicht nur das Gehalt, sondern auch die Ausstattung. Das würde einiges kosten“, ist Simon Hagen von der Abteilung für Bildung und Soziales überzeugt. Bludenz steht dem Entwurf besonders kritisch gegenüber. Das Ende der Schülerhöchstzahl könnte die Budgets ebenfalls belasten. Wieder wird es kompliziert: Möchte ein Kind eine Schule außerhalb des eigenen Sprengels besuchen, hatte die Stadt zwei Möglichkeiten, dieses Gesuch abzulehnen; wenn sich eine Klasse auflöst oder teilen muss. „Für uns war das bisher ein Steuerungsinstrument“, erläutert Hagen. Fällt die Schülerhöchstzahl, fällt die Möglichkeit dieser Ausnahmen.

Derzeit ausgeglichen

Das kann sich im Budget abbilden. Bludenz hat heuer 250.000 Euro für sprengelferne Kinder budgetiert. Besucht ein Bludenzer Kind die Mittelschule in Bürs, bezahlt die Stadt ihrer Nachbargemeinde 4000 Euro pro Jahr. Umgekehrt erhält Bludenz Geld für Schüler aus anderen Gemeinden. Bisher habe sich der Betrag ungefähr die Waage gehalten, berichtet Hagen. Ohne Steuerung könnten vermehrt Kinder in Mittelschulen der Nachbargemeinden ausweichen, die vonweniger Kinder mit Migrationshintergrund besucht werden. Weiters kritisiert Bludenz die Bildungsdirektionen als Mischbehörden, zudem befürchtet die Stadt, dass die Trennung von Schülern durch Deutschklassen die Bildungswege trennt. „Die Auswirkungen im Hinblick auf das soziale Gefüge einer Schule sind ebenfalls nicht abzuschätzen. Es ist aber zu erwarten, dass diese Stigmatisierung von Kindern mit sprachlichen Defiziten der sozialen Integration entgegensteht.“

Keine Einwände

Die Stadt Bludenz kommt deshalb zum Schluss: „Das vorliegende Sammelgesetz wird in oben angeführten Teilen nicht befürwortet.“ Anders beim Landesschulrat. Dieser wird bekanntlich in die Bildungsdirektion eingegliedert und somit abgeschafft. Seine Stellungnahme lautet: “Zum vorliegenden Gesetzesentwurf werden keine Einwände erhoben.”

„Im Gesetz sieht es derzeit so aus, als müssten die Gemeinden dieses Personal zahlen.“