202 Jugendliche arbeitslos

Vorarlberg / 19.03.2019 • 20:36 Uhr
Die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen ging im Jahresvergleich zurück. VN
Die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen ging im Jahresvergleich zurück. VN

Ausbildungspflicht hat 54 Jugendliche wieder in die Spur gebracht.

Bregenz Seit 2016 gilt in Österreich: Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, muss sich in einer Ausbildung befinden; sei es eine Lehre, eine Schule oder ein anderes Programm. Ansonsten drohen Strafen. 2017 war der erste Jahrgang von dieser Ausbildungspflicht betroffen. Am Dienstag präsentierte das Sozialministeriumsservice zusammen mit der Koordinierungsstelle und dem Bifo einen ersten Zwischenstand. Demnach wurden im ersten Jahrgang 54 Jugendliche in eine Ausbildung geführt. Derzeit sind 120 Jugendliche gemeldet.

Rückgang bei Arbeitslosigkeit

Dass es eine Ausbildungspflicht gibt, kommt nicht von ungefähr. Die Arbeitslosenquote unter denen, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben, beträgt rund 15 Prozent, bei jenen mit einer weiteren Ausbildung weniger als fünf Prozent, wie der Chef des AMS-Vorarlberg, Bernhard Bereuter, im VN-Gespräch erklärt. Für das AMS gilt man bis 25 Jahre als Jugendlicher. Bis dahin gilt das Motto: Ausbildung vor Jobsuche, wie Bereuter fortfährt. Deshalb unterscheidet das AMS in der Statistik zwischen Jugendlichen bis 19 Jahre und Jugendlichen bis 25 Jahre. Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit in beiden Gruppen zurückgegangen. Bei den bis zu 19-Jährigen waren 27 Menschen weniger arbeitslos als 2017, was einen Rückgang von 9,9 Prozent bedeutet. Bei den Jugendlichen zwischen 20 und 25 Jahren ging die Arbeitslosigkeit um 4,2 Prozent zurück.

Laut den aktuellen Monatszahlen sind 202 Jugendliche bis 19 Jahre arbeitslos. 1078 Jugendliche bis 25 Jahre befinden sich in einer Schulung, davon haben 75 Prozent als höchste abgeschlossene Ausbildung einen Pflichtschulabschluss. Bei den 495 Schulungsteilnehmern unter 19 Jahren liegt dieser Anteil bei 96 Prozent. Insgesamt sind 2368 Jugendliche bis 25 Jahre beim AMS vorgemerkt, 1547 weisen höchstens einen Pflichtschulabschluss auf.

Jene Jugendlichen darunter, die ohne Beschäftigung und jünger als 18 sind, sollten bereits Post von der Koordinationsstelle erhalten haben. Ein automatisiertes System der Statistik Austria meldet die Jugendlichen nach Bregenz. Aktuell sind österreichweit 2624 gemeldet, in Vorarlberg 120, erklärt Birgit Fiel, Leiterin der Koordinierungsstelle für die Ausbildungspflicht. Das ist der zweite Jahrgang der Ausbildungspflicht, im ersten wurden 30 Jugendliche zurück in eine Ausbildung gebracht. 24 weitere haben sich selbst um eine Stelle bemüht, nachdem sie kontaktiert wurden.

Noch keine Strafen

Kontaktiert heißt: Zunächst erhalten die Jugendlichen einen Brief mit Informationen über die Möglichkeiten, die sie haben. Davon gäbe es genug, sagt Fiel, viele wüssten nur nicht Bescheid. Wer gegen die Ausbildungspflicht verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Wer erstmals erwischt wird, bekommt zwischen 100 und 500 Euro aufgebrummt, im Wiederholungsfall drohen bis zu 1000 Euro. Bestraft wurde in Österreich allerdings noch niemand.

Ab dem Jahr 2020 soll das Gesetz die volle Kraft entfalten. Dann kommt ein neuer Jahrgang hinzu, womit alle Jahrgänge bis 18 erfasst sind. Vom Arbeitsmarkt gibt es indes gute Nachrichten: In Summe gab es im Jahresvergleich einen Rückgang an vorgemerkten Jugendlichen (Arbeitslose, Schulungsteilnehmer und Lehrstellensuchende) von 2,3 Prozent. Mit 4,9 Prozent ist die Arbeitslosenquote in Vorarlberg am drittniedrigsten in Österreich.

Arbeitslose und Ausbildungspflicht

202 Jugendliche bis 19 Jahre waren Ende Februar arbeitslos, 495 in Schulung und 147 auf Lehrstellensuche.

2368 Jugendliche bis 25 Jahre waren Arbeitslose, in Schulung oder auf Lehrstellensuche. 1547 davon mit maximal Pflichtschulabschluss.

Ausbildungspflicht: Der erste Jahrgang ist zwischen 1. September 2001 und 31. August 2002 geboren, die Ausbildungspflicht gilt seit Herbst 2017.

Der zweite Jahrgang ist zwischen 1. September 2002 und 31. August 2003 geboren, die Ausbildungspflicht gilt seit Herbst 2018.

Der dritte Jahrgang ist zwischen 1. September 2003 und 31. August 2004 geboren, er befindet sich derzeit im 9. Schuljahr, Ausbildungspflicht gilt ab Herbst 2019.

Ab 2020 gilt die Ausbildungspflicht für alle Jugendlichen unter 18 Jahren.