Wegen Mordes an Vorarlberger: Tiroler Maurerlehrling Ende Mai vor Gericht

Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde 17-jähriger Lustenauer zum Opfer eines Mörders.
Innsbruck „Es wird eine Partynacht, die Du so schnell nicht vergisst, fühl Dich wie im Film“, warb das PROJECT-X- Festival Imst im vergangenen Jahr. Für 19 Euro Eintritt sollte man sich „die Seele aus dem Leib tanzen“. Dass dabei ein Tötungsdelikt passieren würde, ahnte niemand. Eine Gruppe junger Vorarlberger reiste mit dem Zug zu dem Event und amüsierte sich. Vor Ort auch eine Gruppe von jungen Leuten gemischter Nationalitäten. Darunter ein damals 19-jähriger Maurerlehrling aus dem Pitztal. Dieser muss nun am 28. Mai in Innsbruck vor dem Schwurgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Vorwurf: Mord an dem 17-jährigen Vorarlberger, der in jener Partynacht durch ein Klappmesser zu Tode kam. Der Beschuldigte war bislang unbescholten, jedoch bereits mehrfach mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten.
„Mann gegen Mann“
Gegen vier Uhr morgens verließen beide Gruppen das Fest, unmittelbar vor dem Eingang kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppenmitgliedern. Sieben junge Leute begaben sich zum Parkplatz, um dem Blickfeld der Securitys zu entgehen. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich später herausstellen sollte. Am Parkplatz legte man offenbar die Spielregeln fest, nach denen man „Mann gegen Mann“ schlägern wollte. Anschließend kam es zur Rauferei zwischen den jungen Leuten. Doch entgegen der ursprünglichen Abmachung mischte man sich in andere „Kämpfe“ ein, weshalb ein weiterer Streit entbrannte. „Der Angeklagte stach mit seinem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 Zentimetern zwei Mal mit erheblicher Kraft auf das Opfer ein“, so die Anklage. Ein Herzstich ließ den 17-jährigen Vorarlberger verbluten. Ein zweiter Stich traf den linken Beckenknochen. Um 6.30 Uhr war der Jugendliche tot. Der Angeklagte hatte in jener Nacht offenbar reichlich getrunken, eine halbe Ecstasy-Tablette und eine MDMA-Kapsel intus.
Nur teilweise geständig
Bislang zeigte sich der Angeklagte insofern geständig, als er zugibt, die Stiche ausgeführt zu haben. Die Rekonstruktion des Ablaufs durch Zeugen scheint schwierig, weil keiner die Stiche selbst beobachtete. Der Angeklagte sagt, er könne sich nicht genau erinnern, er habe sich verteidigen wollen und sein Opfer „irgendwie erstochen“. Eine Version, die die Staatsanwaltschaft bezweifelt. Die Hinterbliebenen des Opfers trauern um ihren Angehörigen, der so jung einen derart sinnlosen Tod erleiden musste. Die Familie wird vertreten durch Opferanwalt Stefan Denifl. „Aus Sicht der Angehörigen wäre es wünschenswert, wenn der Täter anlässlich der Geschworenenverhandlung auch geständig ist, seine Tat bereut und nicht durch eine leugnende Verantwortung das Verfahren verlängert“, sagte Denifl auf VN-Anfrage.