Weniger Beschwerden gegen Strafen

20 Prozent weniger Fälle wegen Verwaltungsstrafen vor dem Landesverwaltungsgericht.
Bregenz Niemand bekommt gerne Strafzettel. Einmal ein etwas zu schwerer Fuß, schon wird die Geldtasche um einige Euro leichter. Am Ende müssen aber die meisten zugeben: Die Verwaltungsstrafe folgte zu Recht. Manchmal geben sich die Geblitzten aber nicht geschlagen. 1134 Beschwerden nahm das Landesverwaltungsgericht im Jahr 2018 entgegen. 674 davon in Strafsachen, von denen die meisten Strafen laut Straßenverkehrsordnung (158) und Kraftfahrgesetz (126) betrafen. Ein Autofahrer wurde in einer Fahrradstraße geblitzt. In diesem Fall hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Speicherteich und Bettelverbot
Verhältnismäßig wenige Fälle des Landesverwaltungsgerichts schaffen es an die Öffentlichkeit. So wie der Speicherteich, bei dem die Verwaltungsrichter bei der Landesregierung ein Feststellungsverfahren forderten. Das Gericht ließ außerdem die Feldkircher Bettelverordnung vom Verfassungsgerichtshof prüfen. Beim Pflegeregress hat sich das Gericht dem Umgang mit Zinsen und Mieten gewidmet. Einzelne große Fälle verstellen manchmal den Blick auf die tägliche Arbeit des Landesverwaltungsgerichts, wie aus dem Tätigkeitsbericht des Jahres 2018 hervorgeht. Die Richter erledigten demnach 1312 Fälle, 1133 wurden neu eingereicht. Auffällig dabei: Während die Zahl der Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen zurückgeht, wehren sich mehr Bürger gegen Administrativverfahren.
In Zahlen: Beschwerden gegen Verwaltungsstrafsachen reduzierten sich von 778 auf 673, was ein Minus von 20 Prozent bedeutet. Die Verfahren gegen administrative Angelegenheiten nahmen hingegen um neun Prozent auf 413 zu. Woran liegt das? „Das fragen wir uns auch“, antwortet Gerichtspräsident Nikolaus Brandtner im VN-Gespräch.
Jedes Jahr bringt Spezialfälle, 2018 waren es Fragen zum Pflegeregress und doppelte Staatsbürgerschaften. Wie berichtet, waren einige Vorarlberger mit einer Untersuchung über mögliche illegale Doppelstaatsbürgerschaften konfrontiert, ihre Namen schienen auf einem vermeintlichen Wählerregister der Türkei auf. Einigen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt, manche wehrten sich vor dem Landesverwaltungsgericht. Dort wurden 18 Fälle verhandelt, bevor der Verfassungsgerichtshof die Untersuchungen stoppte. Jene Aberkennungen, die das Landesverwaltungsgericht bereits bestätigt hat, sind dennoch rechtskräftig. „Die Fälle waren alle verschieden. Manchmal hat sich herausgestellt, dass die Doppelstaatsbürgerschaft legal war, manchmal dass keine zweite Staatsbürgerschaft vorliegt. Manchmal war sie eben illegal“, erzählt Brandtner.
Neues Schild benötigt
Wie das Staatsbürgerschaftsgesetz zählt auch das Führerscheingesetz zu den Administrativverfahren. Dieses führt die Liste der Beschwerden an (93). 70 Mal stand eine Baugesetzentscheidung vor Gericht, 39 Mal eine zur Mindestsicherung. Bei den Strafsachen geht’s oft ums Auto, einmal eben auch um eine Fahrradstraße. Wolfurt gilt dabei als Musterschüler Vorarlbergs. Über vier Kilometer Asphalt sind als Fahrradstraße ausgeschildert. Autos dürfen dort höchstens 30 Stundenkilometern fahren. Ein Lenker war schneller, was ihm eine Strafe einbrachte. Er zog vor das Landesverwaltungsgericht, die Straße sei nicht gut genug beschildert gewesen. Das Gericht gab die Frage an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) weiter. „Nun ist eine Entscheidung gefallen“, berichtet Brandtner. Der VfGH bemängelte die Beschilderung in der Bregenzerstraße. Sie muss neu kundgemacht werden.
Für den Bürger halten sich die Kosten einer Beschwerde im Rahmen. Bei Strafverfahren kostet sie zehn Prozent der Verwaltungsstrafe. Brandtner betont: „Dem Gesetzgeber war wichtig, dass sich jeder Bürger eine Beschwerde leisten kann.“
„Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Administrativsachen beträgt 2,5 Monate.“