Kellner serviert Gast ein verletztes Knie

Vorarlberg / 17.06.2019 • 11:00 Uhr
Kellner serviert Gast ein verletztes Knie
Der Angeklagte mit Verteidigerin Olivia Lerch.  EC

36-Jähriger räumt Fehlverhalten ein und bleibt dafür ohne Vorstrafe.

Feldkirch Ende Jänner in einer Unterländer Bar, kurz vor der Sperrstunde. Der 36-jährige zierliche Angestellte macht auf die Sperrstunde aufmerksam. Ein großer, korpulenter Gast wird zum Bezahlen aufgefordert. Doch es gibt eine Diskussion, bei wem bezahlt wird. Aus heiterem Himmel entwickelt sich nach einigem Alkoholkonsum eine hitzige Diskussion um nichts.

Es kommt zu einer Rangelei, der kleine Kellner hat seinen Fuß hinter dem Bein des großen Gastes. Während die beiden miteinander streiten, stürzt der große Gast über das Bein und verletzt sich schwer am Knie. Der Gast, von Beruf Koch, muss zwei Wochen in den Krankenstand, der bislang unbescholtene Kellner bekommt eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung.

Verantwortung übernommen

„Dass wir gerangelt haben, er hingefallen ist und sich weh getan hat, stimmt. Dass ich ihn am Körper verletzen wollte, nicht“, kann sich der Mann nicht so recht für „schuldig“ oder „nicht schuldig“ entscheiden. Ihm werden die Vorteile einer Diversion erklärt: Räumt er zumindest ein, dass diese Lösung nicht der Idealfall war, weil Konflikte nicht mit Gewalt gelöst werden sollen, hat er eine Chance, straffrei zu bleiben. Er bezahlt eine Buße und Schmerzengeld an den Verletzten, der immerhin eine knöcherne Absplitterung an der Kniescheibe erlitten hat. Opferanwalt Clemens Haller beantragt einen Betrag von 500 Euro. Den akzeptiert der Täter. Auch mit der Buße von 720 Euro ist er einverstanden. Der Vorteil dieses „Deals“: Der Mann bleibt ohne Vorstrafe, was bei der Arbeitssuche von Vorteil ist.

Nichts vergessen

Doch auch wenn Arbeitgeber einen sauberen Leumund vorfinden, die Staatsanwaltschaft sieht den Vermerk, dass eine Diversion stattgefunden hat, zehn Jahre lang. Eine zweite Chance auf eine vorstrafenfreie Erledigung gibt es bei Erwachsenen in der Regel nicht.

Nach Besprechung mit Verteidigern Olivia Lerch bevorzugt der Beschuldigte diese Form der Bereinigung. Somit ist die Sache vom Tisch, sobald er die zwei Beträge überwiesen hat.