Schuldenbremse
Der Nationalrat hat in diesen Tagen gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen eine sogenannte Schuldenbremse in der Verfassung beschlossen. Danach darf das gesamtstaatliche Defizit nicht mehr 0,45 % des BIP betragen. Das ist ein durchaus ambitioniertes Ziel, wenn man weiß, dass es viele Jahre gab, in denen das Defizit bis zu 3 % betrug. Diese Jahre haben allerdings auch die Kreditfähigkeit Österreichs schwer belastet und sind einer der maßgeblichen Gründe für die allseits beklagte hohe Steuerbelastung in unserem Land.
Ablehnung im Bundesrat?
Von diesen 0,45 % dürfen nach der vorgesehenen Bestimmung 0,35 % auf den Bund entfallen, 0,1 % auf die Länder und Gemeinden. In außergewöhnlichen Krisenzeiten sind Abweichungen erlaubt.
“Weshalb also etwas regeln, worauf sich die Finanzausgleichspartner längst freiwillig verständigt haben und das bis jetzt zumindest in der Praxis problemlos funktioniert?”
Wenn die SPÖ die Verfassungsänderung allerdings auch im Bundesrat ablehnt, was zu erwarten ist, wird das Gesetz letztlich doch scheitern, weil es sich hier um einen der seltenen Fälle handelt, in welchen ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Natürlich ist es das parlamentarische Recht der SPÖ, die Zustimmung zu verweigern. Ein guter Grund dafür wäre zum Beispiel, dass es eigentlich nicht einzusehen ist, weshalb sich der Bund ein deutlich größeres Defizit genehmigen darf als die neun Länder und 2100 Gemeinden zusammen. Ein anderes Argument könnte sein, dass die Schuldenbremse bereits jetzt dem geltenden Recht angehört: Nach dem österreichischen Stabilitätspakt, der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbart ist, gilt seit 2017 genau diese Regelung, die jetzt in die Verfassung aufgenommen werden soll. Weshalb also etwas regeln, worauf sich die Finanzausgleichspartner längst freiwillig verständigt haben und das bis jetzt zumindest in der Praxis problemlos funktioniert?
Falsche Begründung
Die Begründung der SPÖ ist allerdings eine andere und keine gute: Die Schuldenbremse werde den Staat in Zeiten zum Sparen zwingen, in denen öffentliche Ausgaben die Konjunktur ankurbeln würden. Und solche Zeiten seien leider schon wieder abzusehen.
Bedeutet dies, dass die Unterschrift des Finanzministers unter dem geltenden Stabilitätspakt nichts wert ist, sobald sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ändern? Bezeichnenderweise ist auf der Homepage des Parlaments, wo der Stabilitätspakt erklärt wird, nur davon die Rede, dass die Schuldenbremse Länder und Gemeinden verpflichtet. Der Bund wird gar nicht erwähnt. Möglicherweise haben die Abgeordneten diese irreführende Information ernst genommen?
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
Kommentar