Gericht: Schwindel mit der Pkw-Prüfplakette

Vorarlberg / 03.03.2020 • 09:00 Uhr
Gericht: Schwindel mit der Pkw-Prüfplakette
Dem Angeklagten nützten sämtliche Ausflüchte nichts, er wurde vom Gericht der Urkundenfälschung für schuldig erkannt. ECKERT

Oberländer verlängerte das „Pickerl“ selbst: 3600 Euro teilbedingte Geldstrafe.

Feldkirch Der 59-jährige Mann ist bereits in Pension, gesundheitliche Gründe waren ausschlaggebend. Bislang war er unbescholten, nun bereitet ihm das „Pickerl“ für seinen SSang Yong Probleme. Manipuliert soll er es haben und somit das Delikt der „Fälschung besonders geschützter Urkunden“ begangen haben. „Nein, ich bin nicht schuldig“, beteuert er bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Er habe die Plakette nicht verändert. Er sei aufgrund seiner Nervenerkrankung sehr vergesslich, habe früher schon einmal Strafe bezahlt, weil er übersehen hatte, dass er wieder in die Werkstätte musste.

Steinschlag oder „Vogelschiss“

Verteidiger Klaus Pichler setzt sich für seinen Mandanten ein: „Die Beschädigungen an der Plakette sind nicht unbedingt ein Beweis dafür, dass sie manipuliert wurde. Steinschlag, Waschstraße, böswillige Beschädigung, aggressives Streusalz oder ein Vogelschiss – all das kommt als mögliche Ursache in Betracht“, so der Verteidiger. Auch habe sein Mandant mit seinen Mietern immer wieder Probleme gehabt. Sein Auto sei mutwillig beschädigt worden, im Verdacht stünden die Mieter. Immer wieder habe es wegen Mietzinsrückständen Ärger gegeben. Diese Nachbarn könnten die Plakette auch verändert haben.

Unglaubwürdig

„Aber warum sollten die Mieter hergehen und ihre Plakette so manipulieren, dass Sie einen Vorteil daraus haben?“, findet die Richterin diese Argumentation unlogisch. Die Gültigkeit der Plakette wurde nämlich durch die Veränderung „verlängert“. Eigentlich hätte das Auto im Jänner vorgeführt werden müssen, das gestanzte Loch war somit ursprünglich bei der Zahl Eins. Dort war nun das Loch zugeklebt und ein anderes Loch war bei der Zahl Elf gestanzt worden. Somit hatte sich die zulässige Fahrtauglichkeit auf wundersame Weise um zehn Monate verlängert. Das Gericht hält es für ziemlich unglaubwürdig, dass ausgerechnet unliebsame Nachbarn einen solchen Aufwand treiben und dem Vermieter dadurch auch noch einen Vorteil verschaffen sollten.

Nichts aufgefallen

Die Richterin fragt noch nach, ob dem Fahrzeughalter nicht aufgefallen sei, dass er seit Längerem das Auto nicht vorgeführt hatte. „Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, wann die Plaketten meiner Autos ablaufen“, räumt jetzt sein Rechtsanwalt ein. „Man muss nicht wissen, wann das Pickerl genau abläuft. Selbst wenn man es völlig vergisst, landet man nicht vor dem Strafgericht. Hier aber geht es um Urkundenfälschung“, spricht die Vorsitzende den 59-Jährigen schuldig. Die Strafe: 1800 Euro unbedingt und 1800 Euro auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.