Gericht: Ex-Polizist erneut verurteilt

Wegen Steuerhinterziehung: 110.000 Euro teilbedingte Geldstrafe für 59-jährigen Vorarlberger.
Feldkirch 24 Monate Haft, acht davon unbedingt. So lautete beim letzten Prozess am Landesgericht Feldkirch im Juli 2019 das noch nicht rechtskräftige Urteil, das über den ehemaligen Polizeibeamten gefällt wurde. Bereits damals ging es um Amtsmissbrauch. Aber auch Bestechung war im Sündenkatalog der Anklageschrift aufgeführt.
Doch der Prozessmarathon ist noch nicht vorbei. Wieder geht es um Amtsmissbrauch und um Steuerhinterziehung. Der Angeklagte ging als Angehöriger der Vorarlberger Exekutive in Liechtenstein jahrelang einer lukrativen Nebenbeschäftigung nach: der bewaffneten Durchführung von Transporten für eine Sicherheitsfirma.
Ein „Hoheitsdienst“
Aber da war wohl etwas Leichtfertigkeit mit im Spiel. Jedenfalls scheint der nunmehr 59-Jährige, der immer noch bei einer Sicherheitsfirma angestellt ist, damals kein wirkliches Unrechtsbewusstsein verspürt zu haben. Als „privilegierter“ Beamter habe er es als „Hoheitsdienst“ angesehen, für die Sicherheit zu arbeiten. Auch wenn es in Liechtenstein war.
„Nur mit dem Schönheitsfehler“, führt Staatsanwalt Norbert Ladinig bei der Verhandlung an, „dass er dabei jahrelang an der österreichischen Finanz vorbei werkte.“ Und zwar mit hinterzogenen Abgaben in der Höhe von schlussendlich mehr als 178.000 Euro. Der geprellte Fiskus ist in der Zwischenzeit allerdings entschädigt worden, wirft Verteidiger Bertram Grass ein: „Mein Mandant hat einen Geldgeber in Form einer Bank gefunden und vollständige Schadenswiedergutmachung geleistet.“ Ein beträchtlicher Milderungsgrund. Zudem ist der Angeklagte vollumfänglich geständig. Auch Reue spielt mit: „Es war eine Dummheit“, gesteht er ein. So wird die nun verhängte Strafe in Höhe von 110.000 Euro wegen des „Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung“ zur Hälfte für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Weder Ankläger noch Verteidigung geben eine Erklärung ab.
Anklage Amtsmissbrauch
Doch es ist nicht das einzige Verfahren gegen den Vorarlberger an diesem Nachmittag. Denn im Anschluss steht die Anklage „Verbrechen des Amtsmissbrauchs“ auf dem Plan. Dem Ex-Polizisten wird vorgeworfen, als Exekutivbeamter Strafregisterauszüge aus seinem Dienstcomputer ausgedruckt zu haben. Oder besser gesagt, Unbescholtenheitsbescheinigungen für Kollegen, die die Gelegenheit eines profitablen Zubrots bei der Sicherheitsfirma im Fürstentum ebenfalls lockte.
Insgesamt 39 solcher Abfragen sind in der Anklageschrift vermerkt. Diese Bescheinigungen kamen unter anderem nicht wenigen Angehörigen der Vorarlberger Exekutive zugute, auch wenn sie den Angeklagten teilweise selbst gar nicht darum ersucht hatten. Auf diesen sogenannten SC-Abfragen aus dem Polizeicomputer ist lediglich der Hinweis „für interne dienstliche Zwecke“ vermerkt, doch genügte er der Liechtensteiner Sicherheitsfirma offensichtlich als eine behördliche Garantie für den tadellosen Leumund der gelegentlichen Mitarbeiter.
„Wollte den Kollegen helfen“
„Ohne den Nachweis der Unbescholtenheit wäre die Beschäftigung in diesem Unternehmen nämlich unmöglich gewesen“, stellt der Beschuldigte klar. Selbstverständlich habe er für diese Gefälligkeiten nichts kassiert, beteuert der 59-Jährige. „Es ging mir nur darum, den Kollegen zu helfen.“
Eigentlich wäre es ja für jedermann möglich, Abfragen aus dem Strafregister für eine Gebühr von 10,70 Euro bei der Wohngemeinde einzuholen. Das ist dem Angeklagten bewusst, aber: „Abfragen auf diesem Weg benötigen mindestens eine Woche. Bei uns handelte es sich aber um dringliche Fälle, die eine solche Bescheinigung sofort erforderten.“
Dieses Verfahren wird jedoch noch nicht beendet. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Georg Furtschegger zieht es vor, noch einige Zeugen in der Sache zu laden und zu befragen. Die Verhandlung wird deswegen auf Anfang April vertagt.