Ein Virus, zwei Grenzen und viele offene Fragen

Weder Einkaufstourismus noch sonst kaum Verkehr. Gespenstische Ruhe auf der Rheinbrücke.
Lustenau, Au Man sollte am Grenzübergang Lustenau Richtung Au nicht den Fehler machen, einfach durchzufahren. So wie das noch vor Corona Usus war. Ohne Grenzgängerausweis oder ein anderes offiziell anerkanntes Dokument, wird’s beim Rückweg auf nach Österreich inquisitorisch. Ein Presseausweis mit stichhaltigen Erklärungen von wo man komme und dass man gar nicht in der Schweiz war, genügt nur bei zusätzlicher Vorlage eines Personalausweises und einer präzisen Nachschärfung seiner Erklärung.
Keine Antworten
Kurz zuvor an der Schweizer Grenze. Dort signalisiert eine spezielle Absperrung die besondere Situation. Zwei Beamte versehen Dienst. „Warum gibt es gerade jetzt ein Verbot des Einkaufstourismus? War der aktuell ein Problem? Könnten Sie mir vielleicht. . .?“ Nein, der befragte Zöllner kann und darf nicht. Er winkt ab, während sein Kollege etwas misstrauisch den Fremden mustert.
Der wortführende Beamte ist freundlich, aber bestimmt. „Von uns werden sie nichts erfahren. Dazu sind wir nicht befugt. Bitte wenden Sie sich an die Medienstelle der eidgenössischen Zollverwaltung.“ Auf die Frage nach einem Zuständigen bzw. Kontaktdaten reagiert der Zöllner sofort. „Warten Sie. Das werde ich ihnen gleich besorgen.“ Er verschwindet kurz im Zollhaus und kommt nach kurzer Zeit mit einem handgeschriebenen Zettel wieder heraus.
Darauf stehen die Kontaktdaten des Medienverantwortlichen. Der zuständige Pressesprecher meldet sich bei Anruf auch sofort. „Was hat es mit dem Einkau. . .“ „Was immer sie mich fragen wollen, ich kann Ihnen das so schnell nicht beantworten. Bitte schicken Sie ihre Fragen schriftlich an uns.“
Diese landen eine halbe Stunde später an der angegebenen Adresse in Bern. Beantwortet werden sie am selben Tag nicht.