Kinderpornos auf dem Firmenhandy

Vorarlberg / 19.05.2020 • 15:00 Uhr
Kinderpornos auf dem Firmenhandy
Der Beschuldigte zeigte sich vor Gericht umfassend geständig. EC

Handwerker zu bedingter Haft und unbedingter Geldstrafe verurteilt.

Feldkirch Üblicherweise kommt man Kinderporno-Nutzern durch großangelegte EDV-Razzien auf die Schliche. In diesem Fall war es jedoch der Besuch bei einer illegalen Prostituierten, der den Handwerker letztlich vors Strafgericht brachte. Als die Polizei in ihre Wohnung kam, piepste es auf dem Handy des Mannes. Er räumte unumwunden ein, dort auch diverses Sex-Material gespeichert zu haben. Eine Nachschau der Beamten brachte 408 Bilder und 108 Videos ans Tageslicht, allesamt Kinderpornografie.

Vor allem die Videos sind von einer Art und Weise, die als Hardcore bezeichnet werden können, etwa Abbildungen von Kindern im Volksschulalter. Die Verteidigung beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, damit der Beschuldigte nicht seine sexuellen Neigungen vor allen offenlegen muss. „Ich habe keine Neigungen“, bekräftigte der Angeklagte allerdings. Es sei nur Neugier gewesen, gab er an. Der Rechtsanwalt schmunzelte, doch die Angelegenheit ist ohnedies rasch erledigt. Der bislang Unbescholtene zeigte sich umfassend geständig, das Material besessen und auch weitergegeben zu haben.

Appel an Verurteilten

„Hören Sie auf damit, schauen Sie, dass Sie das in den Griff bekommen. Selbst bei Pornos mit Erwachsenen kommt es zu einer Entmenschlichung, die Darsteller werden ausgenutzt und lediglich als Ware gesehen“, appellierte Richter Martin Mitteregger an den Mann. „Wenn es um Kinder und Jugendliche geht, ist es zudem strafbar, weshalb ein Schuldspruch zu fällen war“, heißt es in der Begründung. Das Urteil: Fünf Monate bedingte Haft sowie 1500 Euro unbedingte Geldstrafe. Außerdem werden Handy und Tablet vernichtet. Zählerstände und elektrische Details darf sich der Mann zuvor herunterladen und sichern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.