Gericht: Erst angespuckt, dann Bein gebrochen

Vorarlberg / 08.06.2020 • 09:00 Uhr
Gericht: Erst angespuckt, dann Bein gebrochen
Der 17-jährige Angeklagte bekannte sich bis zum Schluss der Verhandlung für nicht schuldig. ECKERT

Provokation in Hohenems hatte gerichtliches Nachspiel mit 860 Euro Geldstrafe.

Feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass der heute 17-jährige türkische junge Mann mit dem Strafgericht zu tun hat. Zwei Mal konnte man sein Fehlverhalten mittels Diversion, das heißt ohne Vorstrafe, aus der Welt schaffen. Doch dieses Mal gibt es eine Geldstrafe. 720 Euro werden für die schwere Körperverletzung festgelegt. Davon ist die Hälfte zu bezahlen, der Rest wird auf Bewährung ausgesprochen. Dazu kommen 500 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer. 

Provoziert

Der 21-jährige Bodenleger wollte sich mit Freunden treffen, zuerst aber noch bei der Trafik Zigaretten kaufen. Da wurde er von einer Gruppe junger Türken provoziert. Es gab ein verbales Hin und Her zwischen den zwei Gruppen, dann spuckte ihm der 17-Jährige aufs Fahrrad. Der Bodenleger wischte den Speichel mit seinem Handschuh ab und schmierte ihn dem Gegner auf dessen Jacke. Das war der Startschuss für die körperliche Attacke. Der Teenager schlug als Erster auf den anderen ein, nahm ihn in den Schwitzkasten und attackierte ihn selbst dann noch weiter, als beide am Boden waren. „Er schlug meinem Kollegen zwei Mal ins Gesicht“, erinnert sich ein Zeuge, der als Sanitäter arbeitet. Als das 21-jährige Opfer aufstand, kickte der Angreifer ihm nochmals in den Rücken. 

Wadenbein gebrochen

Der Verletzte und seine Freunde suchten so rasch als möglich das Weite. Als die Schmerzen in der Wade nicht besser wurden, ging der Verletzte zum Arzt. Das Wadenbein war gebrochen. Allerdings ist bei derartigen Brüchen eine medizinische Versorgung, abgesehen von Medikamenten, nicht notwendig. Das Wadenbein heilte von selbst wieder zusammen, allerdings musste der junge Mann drei Wochen einen Druckverband tragen, zudem Antibiotika und Schmerzmittel einnehmen. 

“Bin unschuldig”

Der junge Türke bleibt bis zum Schluss dabei, dass er keinesfalls für den Wadenbeinbruch verantwortlich sei. Seine Eltern sitzen hinten im Verhandlungssaal und verfolgen aufmerksam den Prozess. Doch Richter Richard Gschwenter glaubt dem Beschuldigten nicht. Widersprüche in den Aussagen finden sich vor allem auf Seite der jungen Türken. Dass das Opfer trotz Wadenbeinbruch mit dem Rad davonfuhr, heißt auch nichts, denn der Muskel dient als Stütze, man ist trotz Schmerzen imstande, mit dem Rad zu fahren oder zu humpeln. Zumindest bekommt der verletzte Bodenleger 500 Euro an Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.