Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Informationsfreiheit

Vorarlberg / 18.06.2020 • 19:14 Uhr

Bundesministerin Edtstadler hat angekündigt, noch im Juli dieses Jahres einen Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes in die Begutachtung zu versenden. Darauf folgte die Schlagzeile „Abschaffung des Amtsgeheimnisses noch vor dem Sommer“ in verschiedenen Medien. So schnell wird diese Reform sicherlich nicht kommen, aber die Chancen stehen gut, dass nun auch in Österreich im Verlauf der kommenden Monate der Zugang zu staatlichen Informationen erleichtert wird.

In den vergangenen Jahren gab es mehrfache Versuche, das Amtsgeheimnis, das in Österreich in Verfassungsrang steht, aufzuheben. An seiner Stelle soll ein Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information eingeführt werden, das nur durch gewichtiges öffentliches oder privates Interesse eingeschränkt werden darf. Dieses wichtige Projekt bedarf einer Verfassungsmehrheit, weshalb es in der Vergangenheit auch mehrfach gescheitert ist. Zuweilen wurden die Länder als Bremser bei der Informationsfreiheit gebrandmarkt, was aber nur zum Teil zutrifft. Die Länder haben zu Recht auf praktikable Regelungen gedrängt, welche die Verwaltung nicht mit langwierigen Verfahren belasten. Die Ministerialverwaltung hat sich dabei ganz gerne hinter den Einwänden der Länder versteckt.

Die Grundzüge der neuen Informationsfreiheit sind bereits im Türkis-Grünen-Regierungsprogramm festgelegt: Wenn eine Behörde die gewünschten Informationen nicht liefern will, soll eine Beschwerde an ein Landesverwaltungsgericht möglich sein, das innerhalb kurzer Frist entscheiden muss. Zur Beratung der Bürgerinnen und Bürger soll die Datenschutzbehörde dienen.

Diese Leitlinien sind grundvernünftig. Ob sie sich so realisieren lassen, wird auch von der Vernunft zumindest einer der Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ abhängen, deren Zustimmung für die Verfassungsänderung erforderlich ist. Schon sind Stimmen zu hören, wonach, wie das in Slowenien der Fall ist, eine eigene Behörde geschaffen werden soll, die über Informationsbegehren entscheidet. Wir benötigen aber KEINE neue Zentralbehörde, sondern einen praktikablen, dezentralen Vollzug. Das Regierungsprogramm weist dazu den richtigen Weg.

„Dieses wichtige Projekt bedarf einer Verfassungsmehrheit, weshalb es in der Vergangenheit auch mehrfach gescheitert ist. “

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.