Gericht: Mehrjährige Haftstrafen nach Messerattacke

Vorarlberg / 19.06.2020 • 20:00 Uhr
Gericht: Mehrjährige Haftstrafen nach Messerattacke
Im Schwurgerichtssaal wurde ein Video mit aufschlussreichen Details vorgeführt. Eckert

Mehrjährige Haftstrafen nach Messerattacke.

Feldkirch Die Bilder der Videoaufzeichnungen sind nur zum Teil aufschlussreich. Was aber deutlich darauf zu erkennen ist, sind die häufigen und raschen Stimmungswechsel der Gäste in der Bregenzer Table-Dance Bar. Es wird umarmt, Hände werden gedrückt, man versöhnt sich und ist gut Freund. Wenig später rempelt und schubst man, der eine wirft den anderen aus dem Lokal, Beleidigungen, heftiges Gestikulieren und machomäßiges Auftreten. Zum anderen zeigen die Aufzeichnungen, wie zielgerichtet die beiden Angeklagten das Opfer 400 Meter quer durch die Bregenzer Innenstadt verfolgen. Der 45-Jährige ist zwar sturzbetrunken, rennt aber, als ahne er, was ihm droht.

Mit Glück überlebt

Die Stiche des 20-jährigen Erstangeklagten gingen in den Bauch, ins Gesäß und in den Unterarm des Opfers. Der Angreifer gesteht nur den Bauchstich, und der sei mehr Versehen als Absicht gewesen. Wenn er töten hätte wollen, betont er immer wieder, hätte er mehrfach ins Herz gestochen. Fakt ist, dass es sich laut Gerichtsmediziner Walter Rabl um einen Stich handelte, bei dem prinzipielle Lebensgefahr gegeben ist. „Man kann nicht ‚ganz leicht‘ stechen und sicher sein, dass man nur oberflächlich verletzt. Wenn die Haut einmal durchdrungen ist, kann die Schnitttiefe nicht mehr aktiv gesteuert werden“, so der Experte. Im konkreten Fall lag keine Lebensgefahr vor, innere Organe wurden nicht verletzt. Der Erstangeklagte überwies dem Opfer am Tag vor dem Prozess 4500 Euro an Entschädigung. Nach dem Urteil muss er nochmals 3500 bezahlen.

Knappe Entscheidung

Ein letzter Zeuge, der ebenfalls Gast in dem Lokal war, machte vor der Polizei eine interessante Angabe. Er erkundigte sich nach dem Vorfall, wo das Opfer sei. Der Messerangreifer habe gesagt: „Der liegt irgendwo und ist am Sterben.“ Der Erstangeklagte wollte nach eigenen Angaben allerdings weder töten noch verletzen. Die Geschworenen kamen beim unmittelbaren Täter bezüglich des Mordversuchs nach dreieinhalbstündiger Beratung zu dem Ergebnis: vier Ja, vier Nein, somit unentschieden. Nach dem Gesetz gilt dann die günstigere Variante, nämlich kein Mordversuch. Schlussendlich gab es bei beiden Angeklagten eine Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Für den damals noch sehr jungen Messerstecher fünf Jahre, für seinen mehrfach vorbestraften Komplizen insgesamt sieben Jahre. Erschwerend wurde gewertet, dass im Ganzen Verfahren weder Reue noch Bedauern zu spüren waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.