Gericht: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Vorarlberg / 29.06.2020 • 15:30 Uhr
Gericht: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
Nach dem Freispruch hatte der 33-Jährige Tränen in den Augen. VN/GS

33-jähriger, einschlägig Vorbestrafter nach acht Monaten U-Haft enthaftet.

Feldkirch Der 33-Jährige beteuerte von Anfang an seine Unschuld, er habe eine Hausfrau und Mutter vergewaltigt. Der Geschlechtsverkehr sei freiwillig gewesen, gab der Mann, der aus dem Nahen Osten stammt, an.

Er war aus Deutschland über einen Zwischenaufenthalt in Italien nach Vorarlberg gekommen, wo er schließlich in Bregenz landete. Er fand eine Unterkunft, einen Job, wo er geringfügig beschäftigt war und lernte die Unterländerin kennen. Im Oktober vergangenen Jahres ging bei der Polizei in den frühen Morgenstunden ein Anruf ein. Eine Vergewaltigung in einer Bregenzer Pension wurde gemeldet.

Brutale Vorgangsweise

Der Täter habe sein Opfer an den Haaren gepackt, ihm die Hose heruntergezogen, es vergewaltigt und dann „Verpiss Dich!“ gesagt. Jedenfalls erzählte es die knapp 30-jährige Frau so ihrer Großmutter und auch einem Bekannten. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch gab es dann jedoch mehrere Widersprüche. Sowohl aufseiten des Angeklagten als auch aufseiten des „Opfers“. So schilderte beispielsweise eine Polizistin, dass bezüglich der Frage „Gab es bereits vor dem angezeigten Vorfall gemeinsamen Sex?“ Unklarheiten auftraten. Erst sagte das mutmaßliche Opfer klar „nein“, dann gab es an, es könne schon sein. Schließlich ergänzte die Frau, dass sie sich nicht mehr erinnern könne.

Gutachten liegt vor

Dass die Frau bereits vor dem angezeigten Vorfall an einer Borderline-Störung litt, steht fest. Dabei handelt es sich um eine Persönlichkeitsstörung, die durch Impulsivität und Instabilität von Emotionen und Stimmung, der Identität sowie zwischenmenschlicher Beziehungen charakterisiert ist. Das Gutachten von Psychiater Franz Riedl wurde allerdings zu einem anderen Thema eingeholt. Nämlich, ob bei der Frau durch die allfällige Straftat langandauernde psychische Folgen im Sinne einer schweren Körperverletzung eingetreten sind. Riedl bejahte langandauernde psychische Beeinträchtigungen. Mit dem Freispruch wird diese Frage allerdings für den Beschuldigten uninteressant. Wäre der Angeklagte, der bereits einschlägig vorbestraft ist, schuldig gesprochen worden, hätte ihm aufgrund der schweren Beeinträchtigung ein erhöhter Strafrahmen von bis zu 15 Jahren gedroht.

Tränen in den Augen

Nach acht Monaten U-Haft ist der Mann jedoch frei, er wird enthaftet. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, er muss jedoch nicht weiter im Gefängnis ausharren. Der Freigesprochene ist sichtlich erleichtert, Tränen stehen ihm in den Augen.