Gericht: Leidendes Baby im Stich gelassen

Eltern gingen mit Säugling tagelang nicht zum Arzt, obwohl sie wussten, dass er Schmerzen hat.
Feldkirch Ein 28-jähriger Vorarlberger und dessen 30-jährige Ehefrau standen wegen des Quälens und Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vor Gericht und wurden diesbezüglich schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im November 2017 ihre gemeinsame, zwei Monate alte Tochter nicht zum Arzt brachten, obwohl sie bemerkten, dass mit dem Kind etwas nicht stimmte. Der Säugling weinte, wenn man ihn nur berührte, trank viel zu wenig, schlief auffallend viel und verhielt sich seltsam. Erst nach einigen Tagen gingen die Eltern zum Doktor weil ein Impftermin anstand. Der Arzt erkannte, dass das Kind verletzt war und schickte die Eltern ins Spital. Die näheren Untersuchungen förderten traurige Ergebnisse ans Licht.
Schwer verletzt
Einblutungen der Hirnhaut, beidseitige Netzhauteinblutungen, Schädelbruch und Serienrippenbrüche, so die Erkenntnis. Der Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte dazu, dass massive Gewalt auf das Kind eingewirkt haben musste. „Das Kind war Beschleunigungskräften ausgesetzt, wie sie sonst nur bei Verkehrsunfällen vorkommen“, so Rabl. Was die Rippenbrüche betrifft, führte der Experte bereits in der letzten Verhandlung aus, dass selbst bei Reanimationsmaßnahmen, wo man unter Umständen kräftig zupacken muss, bei einem Säugling in diesem Alter niemals derartige Brüche verursacht werden. Wie es zu diesen gravierenden Verletzungen kam und wer sie verursacht hat, war nicht Thema der Verhandlung. Gegen diese Anklage der absichtlich schweren Körperverletzung, die gegen die Mutter gerichtet ist, wurde seitens der Verteidigung Einspruch erhoben. Jetzt liegt die Sache beim Oberlandesgericht.
Urteil im ersten Anklagepunkt
Am Landesgericht Feldkirch ging es somit ausschließlich darum, dass die Eltern keinen Arzt konsultierten, obwohl sie merkten, dass das Kind große Schmerzen hatte. Dafür wurden beide zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Inzwischen ist das Kind drei Jahre alt, inwieweit Dauerfolgen zurückbleiben, ist schwer zu sagen. Fest steht eine Sehstörung. Das Kind ist auf einem Pflegeplatz untergebracht. Den ersten Teil der Entscheidung akzeptierten die Eltern. Wie es mit der Anklage wegen der schweren Verletzungen weitergeht, ist derzeit noch offen.