Nachts kam die Zerstörungswut: Ein Vandale vor Gericht

Vorarlberg / 04.07.2020 • 09:00 Uhr
Nachts kam die Zerstörungswut: Ein Vandale vor Gericht
Vor Gericht gab der Angeklagte psychische Probleme als Motiv an. VN/GS

Bedingte Haft für 53-Jährigen, der quer durchs Unterland eine Spur der Verwüstung hinterließ.

In den kalten Dezembernächten des Vorjahrs begann die Wut in ihm zu lodern. Alles war zu viel für ihn geworden und stürzte über ihm zusammen: Manische Depressionen, Streit in der Beziehung und den Job verloren. „Um 3 oder 4 Uhr morgens setzte ich mich dann aufs Fahrrad“, erinnert sich der 53-Jährige bei seiner Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, angeklagt wegen schwerer Sachbeschädigung, Vergehen des Diebstahls und Urkundenunterdrückung.

Zerstört und gestohlen

Richter Georg Furtschegger und Staatsanwältin Julia Berchtold bringen beim Prozess auf den Punkt, was dann geschah: „Er zog eine Spur der Verwüstung.“ Der Angeklagte gesteht. Ja, in der Tat unternahm er mit dem Fahrrad in den finsteren Morgenstunden eine Tour, eine „Beschädigungstour“, wie es die Staatsanwältin bezeichnete. Eine Vandalismusfahrt, die quer durchs Leiblachtal über Hörbranz und Lochau bis nach Bregenz führte. Überall hinterließ der Mann Spuren der Verwüstung: Ein Unzahl von geknickten Scheibenwischern und abgerissenen Seitenspiegeln an Pkw, Autos wurden mit Farbspray besprüht und ihr Lack zerkratzt. Bei leuchtenden Weihnachtsdekorationen durchschnitt er die Kabel.

Kennzeichen entwendet

Aber auch Diebstahl wird ihm angelastet. Aufziehleitern, Gartengeräte und Werkzeuge waren nicht mehr vorhanden, nachdem der Radfahrer ihren Verwahrungsort passiert hatte. An Fahrzeugen verschwanden Kennzeichentafeln. Dazu der Angeklagte: „Die habe ich nicht gestohlen, sondern nur abgerissen, verbogen und ins Gebüsch geworfen.“ Schlussendlich meldeten rund 40 Geschädigte Privatbeteiligtenansprüche vor Gericht an. Einmal 50 Euro, einmal 100, dann wieder Tausende. Der Gesamtschaden der Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte ist schwer zu schätzen, die Anklage geht von zumindest 18.000 Euro aus. 

Psychische Probleme

Von Richter Furtschegger nach seinen Beweggründen für diese unerklärlichen Taten gefragt, hat der Angeklagte selbst keine Erklärung. Nur diese: „Ich war überdreht und hatte Probleme, vor allem psychische Probleme.“ Gegen seine manischen Depressionen nehme er seit 15 Jahren Tabletten. Seitdem er dieses Medikament regelmäßig und nach Verschreibung einnehme, habe er sich im Griff. Er wird im Sinne der Anklage zu drei Monaten bedingter Haft (Probezeit drei Jahre) und 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.