Speicherteich-Akt geschlossen

Das Bundesverwaltungsgericht hat keine inhaltliche Entscheidung mehr getroffen.
Schwarzach, Wien Das Verfahren zum Speicherteich des Skigebiets Silvretta-Montafon auf dem Schwarzköpfle ist nun offiziell beendet. Nachdem die Betreiber das Projekt bereits zurückzogen haben, entschied sich nun auch das Bundesverwaltungsgericht. Wie erwartet wird die Beschwerde inhaltlich nicht mehr bewertet.
Alles begann im Jahr 2014 mit dem Plan, einen neuen Baggersee auszuheben, dessen Wasser im Winter für Schneekanonen verwendet werden soll. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz genehmigte das Projekt, was Umweltschützer alarmierte. Der Teich sei viel zu groß, es handle sich um ein überdimensioniertes Projekt, das eigentlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfe. Die Betreiber hielten mit Arbeitsplätzen und der Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb um Wintergäste dagegen. Außerdem sei es kein großer Eingriff. Ein langes Tauziehen um die Deutungshoheit begann, inklusive Beschwerde vor Gericht. Die Landesregierung sollte schließlich im Auftrag des Landesverwaltungsgerichts feststellen, ob nicht doch eine UVP nötig sei. Das hängt von der Projektgröße ab. Es galt zu klären: Zählt das Projekt als einzelner Eingriff oder muss die komplette Anlage samt Piste als Bemessungsgrundlage für die UVP-Pflicht herangezogen werden?
Die Liftbetreiber haben das Projekt schließlich verkleinert, was die Landesregierung dazu veranlasste, keine UVP-Pflicht festzustellen. Vorarlbergs Naturschutzanwaltschaft zog dagegen vor das Bundesverwaltungsgericht. Am 23. Juni hätte die mündliche Verhandlung stattfinden sollen. Auf der Einladung ließ der Richter durchklingen, dass er die Rechtsmeinung der Naturschützer vertreten könnte. Das Urteil hätte sich österreichweit auf ähnliche Projekte ausgewirkt. Kurz vor der Verhandlung zogen die Liftbetreiber zurück. Silvretta-Montafon-Geschäftsführer Martin Oberhammer begründete dies im VN-Gespräch mit drohenden langen Behörden- und Instanzenwegen. Man habe diese Zeit nicht.
“War eigentlich klar”
Aber das Bundesverwaltungsgericht musste noch eine Entscheidung treffen. Die Naturschützer hofften bis zuletzt, dass die Richter zwar nicht am konkreten Projekt, aber grundsätzlich inhaltlich über den zukünftigen Umgang mit dieser Frage entscheiden. Das taten sie aber nicht. Da das komplette Projekt zurückgezogen wurde, könne auch keine inhaltliche Beurteilung erfolgen, heißt es in der Begründung, die den VN vorliegt. Vorarlbergs Naturschutzanwältin Katharina Lins zeigt sich nicht überrascht: “Das war eigentlich klar, als die Verhandlung abgesagt wurde. Aber natürlich haben wir gehofft, dass die Frage noch geklärt wird.” Der Text auf der Einladung sowie der darauffolgende Rückzug der Liftbetreiber lasse sie aber vermuten, dass die Rechtsmeinung der Naturschützer korrekt sei. Früher oder später müsse die Frage geklärt werden. “Im Stubaital gibt es ähnliche Projekte”, fährt Lins fort. “Dort ist jetzt eine Kollegin dran. Dann geht es halt dort weiter.”
„Im Stubaital gibt es ähnliche Projekte. Dann wird die Frage eben dort geklärt.“
