Gericht: Vorarlberger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Vorarlberg / 08.07.2020 • 16:00 Uhr
Gericht: Vorarlberger wegen Wiederbetätigung verurteilt
Der Angeklagte zeigte sich vor dem Schwurgericht Feldkirch umfassend geständig, was ihm zu einer Haft auf Bewährung verhalf. VN/GS

Aus Frust Nazi-Symbole gesprüht: Vier Monate bedingte Haft für 31-jährigen Unterländer.

Feldkirch Nicht weniger als 29 Hakenkreuze verunstalteten allein die Außenwand eines Lauteracher Betriebs, nachdem der Unterländer mit einer Spraydose auf einer nächtlichen Verschandelungstour quer durch die Hofsteiggemeinde unterwegs gewesen war.

Ein Imbissstand, eine Tennishalle, Fensterscheiben, Wände, Verkehrsschilder und Mülleimer wurden von dem 31-Jährigen mit Hakenkreuzen und SS-Runen besprüht. Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung stellte die Polizei später Reichsadler und Bilder von Soldaten mit Hakenkreuzbinden sicher. Genug Indizien also für Anklagen nach dem Verbotsgesetz und wegen Sachbeschädigung.

Gericht: Vorarlberger wegen Wiederbetätigung verurteilt
Auch auf dem Dammweg neben der Bregenzer Ache drückte der Sprayer auf die Dose. Polizei

Umfassendes Geständnis

Beim Prozess vor dem Schwurgericht in Feldkirch bekennt sich der Angeklagte quasi von der ersten Sekunde an schuldig. Doch Frust statt Lust am Dritten Reich seien sein Motiv für die Aktionen gewesen. Nein, er sei nicht aktiv in der rechtsextremen Szene, beteuert er vor der vorsitzenden Richterin Angelika Prechtl-Marte. Damit habe er nichts am Hut, aber: „Ich interessiere mich eben für Geschichte, und Rommel, Napoleon und Cäsar waren großartige Feldherren“, sagt er.

„Cäsar hätte Ihnen hier aber weniger Schwierigkeiten gemacht“, weist die Richterin den Angeklagten auf die falsche Wahl seiner Schmierereien hin und: „Sind Sie sich bewusst, dass eine solche Propaganda heute verboten ist?“

„Ja, aber dass es derart streng verboten ist, wusste ich wiederum nicht“, kommt als Antwort.

Die Hakenkreuze waren in sauberer und regelmäßiger Form aufgesprüht. <span class="copyright">VOL/Rauch</span>
Die Hakenkreuze waren in sauberer und regelmäßiger Form aufgesprüht. VOL/Rauch

„Bin so allein“

Sein Verteidiger Rechtsanwalt Daniel Wolff will mehr über die ursächlichen Beweggründe für die Tathandlungen seines Mandanten ans Licht bringen. Der Angeklagte selbst meint dazu: „Ich war frustriert, weil ich trotz Bemühungen auf Anschluss so allein bin. Ich war wütend, weil meine Arbeit in der Firma nicht gewürdigt worden ist.“ Dennoch tue ihm das Ganze leid. „Ich habe einigen Geschädigten Briefe mit Entschuldigungen und Geld in den Kuverts geschickt. Außerdem habe ich die Symbole später mit weißer Farbe übersprüht“, weist er auf seine Schadenswiedergutmachung hin. An die Caritas habe er auch Geld gespendet.

Die Geschworenen sprechen den 31-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig. Die verhängte Haftstrafe von vier Monaten wird allerdings bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Ein Bewährungshelfer wird bereitgestellt. Eine Geldstrafe in Höhe von 1920 Euro muss der Mann bezahlen, ebenso Schadenersatz von 1840 Euro an eine betroffene Firma. Das Urteil ist rechtskräftig.