Gericht: 16-Jähriger drohte Stadt Wien mit Attentat

Vorarlberg / 10.07.2020 • 19:00 Uhr
Gericht:  16-Jähriger drohte Stadt Wien mit Attentat
Der Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher: “Wollte nur einen Spaß machen.” ECKERT

1200 Euro Geldstrafe für gefährliche Drohung und „terroristische Straftat“.

Feldkirch Dem jungen Mann werden zwei verschiedene Dinge vorgeworfen. Bezüglich des Verbrechens der terroristischen Straftat geht es darum, dass er auf Instagram folgende angsteinflößende Botschaft öffentlich postete: „Nächste Woche Anschlag in Wien. Nach diesem Attentat wird mich ganz Österreich kennen.“ Abschließend fügte er auf Hebräisch noch „Halleluja“ an.

„Ich wollte nur einen Spaß machen und habe nicht über die Konsequenzen nachgedacht“, sagt der Schüler bei der Verhandlung vor Richterin Sabrina Tagwercher. Nicht einmal er selbst kann heute nachvollziehen, was an dieser Mitteilung spaßig sein soll. Wien habe er deshalb ausgesucht, weil dort besonders viele Menschen leben, erklärt der junge Mann.

User bedroht

Was die gefährliche Drohung anlangt, drohte er anderen Usern, beschimpfte und beleidigte sie. Er kannte die Adressaten nicht und hatte somit eigentlich auch nichts gegen sie. Er habe nur Aufmerksamkeit und möglichst viele Follower und Bewunderer wollen. „Du Hurensohn, sag Bescheid, wenn Du in Wien bist, dann töte ich Dich“, schrieb er zum Beispiel an einen anderen User. „Lass uns treffen, dann töte ich Dich“, „Ich kill Dich mit einem Messer, damit Du langsam qualvoll stirbst, du Bastard“, waren andere Beispiele. Er wurde angezeigt. Sämtliche seiner Chats sind untersucht worden. Es fanden sich seitenweise Ausdrucke abartiger Drohungen und angsteinflößender Szenarien.

Der Jugendliche schien so auffallend, dass man Gerichtspsychiater Reinhard Haller um Rat fragte. Der erklärte, dass der Jugendliche eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung hat, dass er mit seiner Identität nicht klarkommt und ihm zudem sein Migrationshintergrund zu schaffen macht. „Das tut mir heute alles sehr leid. Ich hätte mich an deren Stelle auch gefürchtet, ich wäre sogar sofort zur Polizei gegangen, wenn mir ein Unbekannter solche Dinge geschrieben hätte“, räumt der Schüler heute ein.

Diversion unmöglich

Bislang war der Junge unbescholten und für Dritte wird er das auch bleiben. Bei der verhängten Strafe ist für potenzielle künftige Arbeitgeber nicht ersichtlich, dass sich der Junge etwas zuschulden kommen lassen hat. Eine Diversion, also eine Sanktion ohne Verurteilung, ist jedoch nicht möglich. 1200 Euro Geldstrafe werden ausgesprochen, 600 davon auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Strafe kann der Verurteilte in Raten abstottern.