Gericht: Bedingte Haftstrafe für Alkolenker nach Kollision

Vorarlberg / 10.07.2020 • 10:00 Uhr
Gericht: Bedingte Haftstrafe für Alkolenker nach Kollision
Der Angeklagte wurde zu einer kombinierten Freiheits- und Geldstrafe verurteilt. ECKERT

Schwer verletztes Unfallopfer musste für zwei Monate ins Krankenhaus.

Feldkirch Am fünften Dezember vergangenen Jahres kam es in Reuthe auf der Bregenzerwald-Landesstraße kurz vor halb elf Uhr nachts zu einem schweren Verkehrsunfall. Zwei Autos prallten frontal aufeinander. Ein 23-jähriger alkoholisierter Pkw-Lenker war mit rund 100 km/h unterwegs, der entgegenkommende Pflegeassistent mit rund 85 km/h. Anfangs war völlig unklar, wer schuld ist und wie es zu dem Unfall kam. Zwei Schwerverletzte, eine Notärztin mit Team, zwei Rettungswagen und 25 Feuerwehrleute kümmerten sich gemeinsam mit mehreren Polizeibeamten darum, die beiden Fahrer zu versorgen und die Situation zu klären. Beide Lenker wurden zunächst als Beschuldigte einvernommen, dann erst kristallisierte sich der Ablauf heraus.

Betrunken gefahren

Der damals 23-jährige Arbeiter war bei einem Freund zu Besuch gewesen. Sie tranken Bier und zwar mehr als nur eines, wie es der junge Mann zunächst vor der Polizei angegeben hatte. Jedenfalls brachte er es zum Unfallzeitpunkt laut Gerichtsmedizin auf 1,06 Promille. Warum er in der Parzelle Baien auf die Gegenfahrbahn geriet, weiß er nicht. „Ich war allein im Auto, eigentlich nicht abgelenkt, sondern konzentriert“, erinnert er sich bei seiner Verhandlung am Landesgericht Feldkirch an die Sekunden vor dem Unfall. Seine Beeinträchtigung durch den Alkohol habe er grob unterschätzt, meint er heute. Er fühlte sich nämlich normal und fahrtüchtig.

Keine Ausweichmöglichkeit

Der damals entgegenkommende 26-jährige Autofahrer erinnert sich ebenfalls an die letzten Sekunden. Er fuhr aus der Linkskurve heraus und sah das auf ihn zusteuernde Fahrzeug. Er zog weiter nach rechts, um dem anderen auszuweichen. Doch das reichte nicht aus, die beiden Wagen stießen frontal zusammen. Zuvor hatte der 26-Jährige noch gebremst, dennoch war die Aufprallgeschwindigkeit laut verkehrstechnischem Gutachten 85 km/h. Der Oberschenkel, ein Handwurzelknochen, das Schlüsselbein und eine Rippe waren gebrochen, zahlreiche Prellungen und Schürfwunden bereiteten ebenfalls Schmerzen. Zwei Monate lag der junge Mann im Spital, zwei Mal wurde er operiert, zum Teil verspürt er heute noch Schmerzen. Doch auch der Unfallverursacher wurde schwer verletzt.

Der Bregenzerwälder wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten Haft auf Bewährung und 3840 Euro Geldstrafe verurteilt. 500 Euro Teilschmerzensgeld werden ebenfalls zugesprochen. Dazu haben sich bereits jetzt schon 26.000 Euro Schulden aus dem Unfall angehäuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.