Rabiat in der Ausnüchterungszelle

37-Jähriger, der Familien von Polizisten mit dem Umbringen bedroht hatte, am Landesgericht zu Geldstrafe verurteilt.
Feldkirch Dass er sich völlig ungebührlich verhalten hat, sieht der 37-jährige, zweifach Vorbestrafte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch ein. Was damals in der Nacht vom siebten auf den achten Dezember 2019 in Bregenz genau passierte, weiß er jedoch nicht mehr. Fakt ist, dass der Mann mit seinen Kollegen auf einer Firmenweihnachtsfeier in einem Lokal war. Offenbar hatten alle etwas über den Durst getrunken, jedenfalls war die Feier schlussendlich keineswegs besinnlich, sondern es herrschte ein aggressives Durcheinander. Die Lokalbetreiber riefen die Polizei. Die Beamten ordneten, erkundigten sich zunächst, Personalien wurden aufgenommen und der Sachverhalt festgestellt. Doch bereits das war dem 37-Jährigen zu viel und er wurde zum Rabauken.
Wenig kooperativ
Der Hohenemser war nicht besonders einsichtig. Vor dem Lokal hatte auch er Leute angepöbelt, doch auch davon weiß er nichts mehr. Da er so gar nicht bereit war, mit den Polizisten zusammenzuarbeiten, nahmen sie ihn mit und steckten ihn in eine Ausnüchterungszelle. Immerhin hatte der 37-Jährige 1,7 Promille intus. „Wir hatten bereits am Morgen um acht Uhr im Lindaupark drüben zu trinken begonnen und so ging’s den ganzen Tag durch bis zum Abend“, erinnert sich der Angestellte an den auf die Feier einstimmenden Tagesablauf. Auch der Cannabis-Wirkstoff THC wurde festgestellt. „Das wurde mir vom Arzt verschrieben, ich brauche das gegen meine chronischen Schmerzen“, sagt der Beschuldigte. Als der Mann selbst in der Ausnüchterungszelle nicht „normal“ wurde, brachte man ihn sicherheitshalber ins Spital.
In Therapie
Bereits 2019 wurde der Mann einmal schuldig gesprochen und ihm eine Therapie aufgetragen. Die besuche er regelmäßig, sagt er. Dass er die Beamten mit dem Umbringen bedroht und deren Familien das Abstechen angedacht hat, für das alles entschuldigt er sich. Der Mann hat 65.000 Euro Schulden, doch er hat einen Job und ist bemüht, sein Leben wieder auf die Reihe zu kriegen. Wegen seines Ausrasters kann er nicht direkt verurteilt werden, denn er war zum Tatzeitpunkt so berauscht, dass man ihm seine Drohungen nicht vorwerfen kann. Doch er wird wegen „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung“ schuldig gesprochen und zu 1600 Euro Strafe verurteilt.
Haft droht
„Das nächste Mal, wenn Sie was anstellen, können Sie Ihr Köfferchen mitnehmen“, macht die Richterin klar, dass beim nächsten Urteil Haft droht. Der Mann nimmt das Urteil an, es ist dennoch nicht rechtskräftig.