Gericht: Mit gestohlenem Boot auf Grund gelaufen

Arbeitsloser entwendete Motorboot und verursachte 115.000 Euro Schaden.
Feldkirch Es war ein schnittiges Motorboot, formschön und elegant. Der Besitzer kaufte es vor drei Jahren um 109.000 Euro. Das Fahrzeug lag im Bregenzer Yachthafen, als es im Mai auf merkwürdige Art und Weise verschwand. „Mein Schwager rief mich an und sagte, dass die Polizei mein Schiff in der Schweiz gefunden habe“, erinnerte sich der einstige Besitzer, der das Schiff mittlerweile verkauft hat, beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. Eine Auskunftsperson hatte die Exekutive informiert. Zum Glück war es versichert, das Gefährt lief nämlich vor Staad in der Schweiz auf Grund und wurde dabei schwer beschädigt. Fahrerlaubnis hatte der Mann keine, die Seerettung musste das Boot bergen. Die Versicherung bezahlte die Kosten von 115.000 Euro, will dieses Geld nun natürlich vom „Bootsentführer“ zurück.
Angeklagter blieb fern
Der heute 39-jährige Deutsche, der in Dornbirn wohnt, kam bereits beim ersten Prozess nicht zu seiner Verhandlung. Beim zweiten Anlauf hatte er zwar die Ladung zum Termin nachweislich bekommen, er zog es jedoch vor, wieder nicht zu erscheinen, was einer Verurteilung in dem Fall allerdings nicht im Wege stand. Die Richterin konnte in Abwesenheit verhandeln, denn der Beschuldigte hat bereits vor der Polizei Angaben gemacht. Damals im Mai kontrollierte die Kantonspolizei St. Gallen den Mann, der schlafend am Steuer saß. Er hatte am Nachmittag immer noch über zwei Promille und konnte sich nur bruchstückhaft erinnern.
Sonnenbrand eingefangen
Weil der Betrunkene seinen Rausch vor Sonneneinstrahlung ungeschützt an Deck ausschlief, holte er sich einen ordentlichen Sonnenbrand. Wie er in der Nacht zuvor den Motor gestartet hatte, konnte er nicht sagen, die Schlüssel steckten jedenfalls nicht. Das Boot war im Bregenzer Yachthafen ordnungsgemäß vertaut. Der unbefugte Bootsführer konnte sich nur noch daran erinnern, dass er angeblich auf dem See draußen aufwachte und es dort kurzschloss. Er habe stets darauf geachtet, im Dunkeln genügend Abstand zum Rheindamm einzuhalten, sagt er vor der Polizei.
Teilbedingte Geldstrafe
Wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges wurde der Mann zu 960 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung, verurteilt. Bei einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren wirkten die Unbescholtenheit, das Geständnis und die Beeinträchtigung durch den Alkohol mildernd. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob sich die Versicherung ihr Geld vom derzeit Arbeitslosen zurückholen kann, ist fraglich.