Gericht: Marihuana mit riskanter Spezialzugabe

Rauschmittel war mit Zusatz versehen. 36-jähriger Konsument glaubte, er müsse sterben.
Feldkirch Seit gut zehn Jahren konsumiert der zweifache Familienvater Cannabis. Zuletzt wurde ihm seine Sucht allerdings beinahe zum Verhängnis. Das Gras, das er kaufte, war nämlich mit MDMB versehen. Das ist eine Abkürzung für eine lange chemische Verbindung, die ein synthetisches Cannabinoid bezeichnet. Auch Letzteres für Laien unverständlich, führte es in Deutschland immer wieder sogar zum Tod ahnungsloser Cannabiskonsumenten. Als Designerdroge findet es mitunter großen Anklang, die Konzentration des berauschenden Zusatzes ist allerdings schwer abzuschätzen, weshalb es häufig zu gefährlicher Überdosierung kommt. Konsumenten werden überrascht von ungewohnten Symptomen und erleiden regelrechte Schockzustände und Psychosen. Der 36-jährige, der auch wegen des Verstoßes gegen das NPSG (Neue Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) angeklagt ist, wird in diesem Punkt freigesprochen. Der Richter glaubt ihm, dass er von dem Zusatz nichts wusste.
Herzrasen
Als der 36-Jährige das Marihuana konsumierte, dachte er erst, es seien eventuell Glyphosat-Rückstände, die das Kraut so ungenießbar machten. „Es roch komisch und ich glaubte erst, es wäre irgendein Pflanzenschutzmittel drauf“, erinnert er sich. Nach dem Konsum habe er eine Psychose gehabt, das heißt Halluzinationen, keinen Realitätsbezug mehr und Herzrasen. „Ich dachte, ich sterbe“, war er überrascht von der außergewöhnlichen Wirkung. Denselben Stoff hatte er auch einem Nachbarjungen, den er vom Fußballplatz kennt, weitergegeben. Dass der Teenager erst 16 war, habe er nicht gewusst. Auch das glaubt ihm das Gericht, weshalb in Sachen Drogenweitergabe an Minderjährige ein Freispruch ergeht.
Endlich Schluss
„Ich bin froh, dass das Ganze jetzt endlich vorbei ist“, hofft der Mann nun, seine Cannabisabhängigkeit endgültig hinter sich zu lassen. Den Freundeskreis habe er gewechselt und auch sonst wolle er mit Drogen nichts mehr zu tun haben, beteuert er. Dass er insgesamt 413 Gramm Marihuana um zehn bis zwölf Euro pro Gramm weiterverkaufte, gibt er zu. Schließlich benötigte der mit 28.000 Euro Verschuldete Geld für den Eigenkonsum. Wegen Suchtgifthandels und unerlaubtem Umgang mit Suchtgiften wird der Mann zu 1440 Euro Geldstrafe verurteilt. 4120 Euro werden für verfallen erklärt, diese Summe muss er dem Bund bezahlen. Der Verurteilte akzeptiert die Entscheidung, die Staatsanwältin gibt vorerst keine Erklärung ab. Mildernd waren das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit.