Gericht: Frontalangriff im Schrebergarten

Wütender Betrunkener schleuderte massive Steinkugel gegen Nachbarn.
Feldkirch Von wegen Ruhe und Frieden im erholsamen Schrebergarten: „Du elendige Sau! Ich besuche dich schon mal und bring’ ich um!“ Unflätige Drohungen, die ein 70-jähriger Unterländer in einer Vorarlberger Gartenidylle seinem Nachbarn entgegenschmetterte.
Weshalb es zu diesen wüsten Beschimpfungen kam, wird beim Prozess gegen den wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung angeklagten Pensionisten am Landesgericht Feldkirch nicht erörtert. Sicher ist jedoch, dass der Disput zwischen dem 70-jährigen und seinem 68-jährigen Widersacher Teil einer langen Vorgeschichte ist, garniert mit zahllosen Auseinandersetzungen, die nun eskalierte.
Diesmal hatte es der Angeklagte nicht nur bei Drohungen belassen. Er hob eine Steinkugel mit 30 Zentimeter Durchmesser auf und schleuderte sie dem Nachbarn entgegen. Der erinnert sich als Zeuge vor Gericht: „Er hat sie zielgerichtet auf mich geworfen. Doch die Kugel war zu schwer für einen weiten Wurf und plumpste vor meinen Füßen zu Boden.“
Zu besoffen für Erinnerung
Der Beschuldigte selbst kann dazu vor Gericht nicht mehr viel sagen: „Ich war damals zu besoffen, als dass ich mich an etwas erinnern könnte. Es kann ja schon sein, dass ich ihn beleidigt habe. Aber die Morddrohungen und den Steinkugelwurf kann ich mir nicht vorstellen“, meint der vor Gericht.
Doch nun sagt die Zeugin und Frau des Opfers vor Gericht aus: „Ich hörte seine Drohungen und notierte sie sofort auf einem Fresszettel.“ Sie hat diesen Zettel bei sich und liest Richterin Sabrina Tagwercher daraus vor. Der Angeklagte errötet und blickt betroffen zu Boden.
Da bei dem Zwist jedoch niemand verletzt wurde und der Beschuldigte damals glaubhaft schwer alkoholisiert war, einigt man sich auf einen außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion) ohne Verurteilung. Bedingung: Der 70-Jährige muss sich bei seinem von ihm angegriffenen Kontrahenten entschuldigen, und zwar jetzt und hier.
Reumütig entschuldigt
So geschieht es denn auch. Auf sein reumütiges „Ich entschuldige mich“ folgt vom Gegenüber ein „Okay“, jedoch: „In Zukunft will ich meine Ruhe haben“, macht der 68-Jährige deutlich. Was ihm von Beschuldigten versichert wird, und zwar schon allein deswegen, weil dieser verspricht: „Ich gebe den Schrebergarten sowieso auf, dann wird es keine Konflikte mehr geben.“
Nachdem der 70-Jährige einen Pauschalunkostenbeitrag von 300 Euro an das Gericht hinterlegt hat, ist die Sache vom Tisch.