Gericht: Gepfefferter Besuch an der Wohnungstür

Vorarlberg / 22.09.2020 • 19:00 Uhr
Gericht: Gepfefferter Besuch an der Wohnungstür
Der Angeklagte bedrohte seinen Widersacher bei der Tat auch mit einer Schreckschusspistole, worauf sich der Strafantrag erweiterte. VN/GS

Er verstand es als Selbstjustiz: 35-Jähriger attackierte Eheleute mit Pfefferspray.

Feldkirch Dem Angriff auf das Oberländer Ehepaar musste dem Vernehmen nach eine dramatische Vorgeschichte zwischen den Beteiligten zugrunde gelegen haben. Doch das Motiv des 35-jährigen Angeklagten für die Tat wird bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht konkret erörtert.

Kein Warum oder Weshalb kommt als Frage, der Anlass für die Heimsuchung ist in diesem Fall offensichtlich weder strafrechtlich noch für die Öffentlichkeit relevant. Nur das Wort Selbstjustiz fällt des Öfteren. Richter Richard Gschwendter interessiert sich jedenfalls lediglich für den Tathergang. Und der hat es in sich.

Ohne Hose mit Rollator

Der 35-jährige Beschuldigte ist Familienvater, ordentlich beschäftigt und unbescholten. Und war offenbar von düsteren Rachegedanken beseelt, als er eines Tages an der Wohnungstür des Ehepaares klingelte. Wie es scheint, hatte er was zu regeln.

Was dann geschah, schildert der Angeklagte so: „Seine Frau hat mir geöffnet, ich aber wollte zu ihm. Da kam er aus dem Schlafzimmer ohne Hose und mit Rollator auf mich zu. Dabei grinste er auch noch!“

Mit Pistole bedroht

Das entfachte den Zorn des 35-Jährigen noch mehr. Es wurde nun wirklich ernst. Er zog eine ungeladene Schreckschusspistole und bedrohte seinen Widersacher damit. Den Abzug betätigte der unerwünschte Besucher allerdings an einer weiteren Waffe, die er mit sich führte – einem Pfefferspray. Der Angeklagte gibt zu: „Ja, ich wollte ihn damit erwischen!“

Der ätzende Nebel im Raum erfasste auch die Gattin des Angegriffenen, die vor Gericht klagt: „Ich konnte zwei Tage danach nicht mehr richtig atmen. Außerdem hat er mich noch angerempelt, so dass ich auf dem Hosenboden landete und mein Steißbein mich noch vierzehn Tage lange schmerzte.“ Dieses Faktum bestreitet der Angeklagte jedoch: „Ich habe nie gesehen, dass die Frau gestürzt ist.“

9600 Euro teilbedingte Geldstrafe

Es kommt zum Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung und Körperverletzung. Der 35-jährige wird zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 9600 Euro in 240 Tagessätzen verurteilt, die Hälfte davon bedingt auf eine Probezeit. „Es spielt keine Rolle, welchen Hintergrund die Angelegenheit hatte und in welcher Gemütsverfassung Sie waren. Selbstjustiz wird nicht toleriert“, begründet Richter Geschwendter dem Verurteilten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.