Rückschlag für die Gegner der Vignettenbefreiung

Vorarlberg / 29.10.2020 • 17:45 Uhr
Seit 15. Dezember gilt die Mautbefreiung zwischen Hörbranz und Hohenems. Vn/Stiplovsek
Seit 15. Dezember gilt die Mautbefreiung zwischen Hörbranz und Hohenems. Vn/Stiplovsek

Verfassungsgerichtshof weist Beschwerde ab. Gemeinden hoffen auf zweiten Weg.

Schwarzach Eine juristische Niederlage setzte es für Hohenems, Lustenau, die Kummenberggemeinden, Diepoldsau und Oberriet. Sie haben eine Individualbeschwerde gegen die Mautbefreiung zwischen Hörbranz und Hohenems an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gerichtet. Sie wurde nun abgewiesen. Es sei nicht zulässig, sich im Rahmen einer Individualbeschwerde in diesem Punkt an die Höchstrichter zu wenden. Die Gemeinden hoffen nun auf eine zweite Chance.

Die Beschwerde drehte sich um das IG-Luft-Gebiet in Lustenau. Die Mautbefreiung sorge für steigende Verkehrsbelastung und damit für schlechtere Luft. Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte würden übermäßiger Lärm und andere Immissionen die Menschenrechte verletzen. Der VfGH lässt diese Argumentation nicht gelten. “Der Antrag ist unzulässig”, schreiben die Richter. Diese Beschwerde könne nur in bestimmten Fällen eingereicht werden.

Kämpfende Bürgermeister

Der Hohenemser Bürgermeister Dieter Egger gesteht im VN-Gespräch: “Wir haben grundsätzlich schon damit gerechnet.” In einer gemeinsamen Stellungnahme mit den anderen Bürgermeistern heißt es aber: “Wir bedauern sehr, dass der VfGH diese erste Beschwerde nicht aufgreift, wir haben unsererseits aber kein Verständnis dafür, dass wegen und mit Formalitäten so leichtfertig der Gesundheitsschutz hintangestellt werden kann.” Egger fährt fort: “Darum gehen wir zwei Wege.” Der zweite Weg soll nun erfolgreich sein.

Die Bürgermeister geben sich kämpferisch: “Wir nehmen das aber für unsere Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin nicht kampflos hin.” Sie sind überzeugt: “Die Autos rollen rekordverdächtig weiter über unsere verstopften Gemeindestraßen und Grenzübergänge, bedrohen die Gesundheit der Anrainer und zerstören unsere Straßen sowie die Umwelt.” Außerdem seien Familien zu Mehrausgaben gezwungen, falls sie im Oberland arbeiten. Deshalb werde gegen die Ungleichbehandlung vorgegangen. Und zwar so:

Wie die VN berichteten, hat Rechtsanwalt Karl Schelling die Mautpflicht verletzt, sich selbst angezeigt und wurde bestraft. Mit der Strafe ist er vor das Landesverwaltungsgericht gezogen. Dort hat er ausdrücklich auf eine Verhandlung verzichtet. Ihm geht es nämlich um etwas anderes: “Nach dessen Entscheidung kann und wird der VfGH angerufen werden. Auch das ist formell kein einfacher Weg.” Die Strafe widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.

„Wir gehen zwei Wege. Beim zweiten geht es um den Gleichheitsgrundsatz.“