Gericht: Die Freundin geschlagen und getreten

Dreifach Vorbestrafter muss erneut für 21 Monate ins Gefängnis.
Feldkirch Der 19-Jährige wird aus der Haftanstalt vorgeführt, im Saal des Landesgerichtes Feldkirch warten bereits Freunde und Verwandte. Sie wollen dem jungen Mann den Rücken stärken. Es ist eine ganze Liste von Straftaten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft und es ist nicht das erste Verfahren. Zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung und eine wegen schweren Raubes sind bereits in der Strafkarte vermerkt. Der junge Mann muss nachdenken, gibt an, er könne sich nicht recht erinnern, ob er vorbestraft sei oder nicht. Einer der aktuellen Anklagepunkte betrifft eine Auseinandersetzung mit Polizeibeamten, dazu ist der Angeklagte weitgehend geständig. Ein weiterer Komplex von Straftaten betrifft grobe Übergriffe auf ein 16-jähriges Mädchen, damals die Freundin des Beschuldigten.
Mehrere Vorfälle
Mitte Mai schlug der junge Mann dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht, und zwar so heftig, dass das Mädchen zu Boden ging. Auch zu dem Vorwurf, dem Opfer die Zigarette auf dessen Hosenbein ausgedrückt zu haben, zeigt er sich geständig. Dass er ihr mit dem Schuhabsatz auf die Nase schlug, bestreitet der Beschuldigte. Dass er sie im Hausgang grob gegen den Heizkörper stieß, mit dem Fuß gegen den Kopf trat und ihr Faustschläge ins Gesicht versetzte, das soll wieder stimmen. Zu einer Falschaussage habe er sie niemals gedrängt. Die drohenden Worte „… sonst siehst du nie wieder so aus, wie du jetzt aussiehst“, seien aber gefallen. Opferanwältin Eva Müller fordert 2000 Euro Teilschmerzensgeld. Diese werden anerkannt.
Erstaunlich gewaltbereit
Der Angeklagte weiß, dass er ein Aggressionsproblem hat. Zudem ein Alkoholproblem. Die Kombination von Trunksucht und Gewaltbereitschaft sorgt immer wieder für Probleme. Obwohl der Mann noch insgesamt neun Monate auf Bewährung offen hatte, leistete er sich erneut Straftaten. „Mich erschreckt, dass jemand, der sein Opfer bereits verletzt sieht, dieses eine ganze Stunde lang festhält, es quält und weiter misshandelt“, betont Opferanwältin Eva Müller.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil von zwölf Monaten Haft plus Widerruf von neun Monaten aus alten Strafresten. Die Staatsanwaltschaft zögert, ob sie die Entscheidung so annimmt, ist noch offen. Immerhin wären bis zu fünf Jahre möglich gewesen. Der Verurteilte bittet, keine höhere Haft zu verhängen, er mache auch sicher seine Antiaggressionstherapie. Man wird sehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.