Gericht: Unverbesserlicher Dieb wieder hinter Gittern

Vorarlberg / 12.02.2021 • 08:00 Uhr
Gericht: Unverbesserlicher Dieb wieder hinter Gittern
Zwei Polen wurden wegen Diebstahlsdelikten verurteilt, einer von den beiden zu einer Strafe auf Bewährung. Eckert

Zwei Jahre Gefängnis für gelernten Koch, der auch in Bregenzer Kirche stahl.

Feldkirch Bereits die Erörterung der Vorstrafen der beiden Angeklagten benötigt am Landesgericht Feldkirch schon einiges an Zeit und Geduld. Der polnische Erstangeklagte bringt es international auf insgesamt 22 Vorstrafen – in Deutschland, Polen, Italien und Österreich. Der gelernte Koch muss jeweils eine Weile nachdenken, wo er wegen was verurteilt wurde.

Der Zweitangeklagte, ebenfalls Pole, 44 Jahre alt, arbeitete als Schweißer und Schlosser und wohnte zeitweise angeblich im noblen St. Moritz in der Schweiz. Zuletzt versuchte er sich allerdings mit Gitarrespielen in Unterführungen über Wasser zu halten. Den beiden in U-Haft Sitzenden wirft die Staatsanwaltschaft mehrere Delikte vor.

Opferstockdiebstahl

Was die Opferstockdiebstähle in der Bregenzer Herz Jesu-Kirche betrifft, gibt es zu zwei Übergriffen eindeutige Bildbeweise. Insgesamt werden die beiden wegen mindestens drei bis vier Opferstockdiebstählen schuldig gesprochen, wie viel Euro sie tatsächlich entwendeten, bleibt unklar.

Um nicht aufzufallen, habe er sich wie ein Tourist in der Kirche umgeschaut und Fotos gemacht, so der Erstangeklagte. Als zweite Tat wird dem 22-fach Vorbestraften ein Einbruch in die Notschlafstelle DOWAS vorgeworfen. Das sei er nicht gewesen behauptet er, doch es gibt DNA auf jenem Stein, mit dem die Fensterscheibe eingeworfen wurde. Ein weiterer Diebstahl betrifft einen Bregenzer Kaufmann, der an jenem Tag wegen diverser Geschäfte 3500 Euro Bargeld und einiges an Franken in einer Tasche hatte. Der Erstangeklagte behauptet, es wären lediglich 600 Euro und 700 Schweizer Franken in der Tasche gewesen. In einem unbeobachteten Moment schnappte sich der Pole das Geld. Ausweise und Papiere warf er in den Mülleimer, das Geld behielt er.

Dem Alkohol zugesprochen

Beide Männer behaupten, stark dem Alkohol zugesprochen zu haben. Dem gelernten Koch drohten auf Grund seines raschen Rückfalls und seiner 22 Vorstrafen bis zu viereinhalb Jahre Haft. Damit hat er mit zwei Jahren Gefängnis Glück. Das hat auch sein Landsmann, der „nur“ wegen der Opferstockdiebstähle schuldig gesprochen wird. Er sitzt bereits eine Weile in U-Haft und darf sofort nach Hause gehen. Somit ist er ein freier Mann. Als Strafe wurden bei ihm vier Monate auf Bewährung plus 720 Euro unbedingte Geldstrafe ausgesprochen. „Bekomme ich Geld, damit ich nach Hause nach Polen fahren kann?“, bahnt sich bereits das nächste Problem an. Ihm wird empfohlen, mit der zuständigen Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen. Die Urteile sind rechtskräftig.