Gericht: Urteil wegen zu hoher Anwaltskosten

Vorarlberg / 17.05.2021 • 19:30 Uhr
Gericht: Urteil wegen zu hoher Anwaltskosten
Bei einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch wurde zugunsten ehemaliger Mandanten eines Rechtsanwalts entschieden. VN/GS

Advokat soll Honorare für Sammelklage um das 15-fache überhöht haben. Er blitzte damit am Landesgericht ab.

Feldkirch Bei dem betreffenden Rechtsanwalt handelt es sich um Edgar Veith, der im vergangenen Jahr 18 Wohnungseigentümer hinsichtlich einer Sammelklage wegen unsachgemäßer Sanitäranlagen in einer Wohnanlage in Mäder vertrat. Die durch die Mängel für seine Mandanten entstandenen Kosten beliefen sich auf 100.000 Euro. Es kam zu Streitereien um Schadenersatzzahlungen.

Das Blatt wendete sich

Noch teurer wurde allerdings das Honorar, das Veith den Wohnungseigentümern für die Sammelklage verrechnete. Während seine Mandanten mit rund 10.000 Euro gerechnet hatten, beanspruchte der Rechtsanwalt für seine Leistungen 191.000 Euro.

Nun wendete sich das Blatt. Veith geriet nun selbst ins Visier seiner Mandanten, die ihrerseits nun den Feldkircher Rechtsanwalt Martin Mennel konsultierten. Während des folgenden Rechtsstreits schraubte Veith seine Forderungen zwar auf 150.000 Euro zurück. Nach Ansicht der Wohnungseigentümer jedoch noch immer um das 15-fache erhöht. Während Veith dies damals mit seiner schriftlichen Dokumentation rechtfertigte und auch damit, seine Mandanten auf das Prozessrisiko aufmerksam gemacht zu haben, sah der gegnerische Anwalt die Klienten nach wie vor mit viel zu hohen Honorarforderungen konfrontiert.

Berufung angemeldet

Die Angelegenheit führte im Dezember 2020 zu einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Nun liegt dessen Urteil vor. Das Gericht entschied zugunsten der Wohnungseigentümer. Veiths ehemalige Mandanten müssen demnach nur noch den Einheitseinsatz in Höhe von 13.000 Euro bezahlen. Der Rechtsanwalt geht nun gegen dieses Urteil in Berufung.