Gericht: Ehepaar wegen Tierquälerei verurteilt

Eigenen Hund misshandelt: 1500 und 520 Euro Strafe für die beiden Angeklagten.
Feldkirch Es war ein aufwendiges Beweisverfahren. Einmal musste am Landesgericht Feldkirch vertagt werden, um weitere Zeugen zu befragen. Der Hund, um den es geht, stammt aus Bosnien und lebt seit rund fünf Jahren bei dem Rentnerehepaar. Dieses wiederum lebt seit 47 Jahren in einer Mietwohnung im Oberland. Das sehr zum Ärger der Besitzer. Die, so die Verteidigung, hätten nämlich übersehen, dass die aus dem Ex-Jugoslawien stammenden Bewohner dem Mieterschutz unterstehen und deshalb quasi unkündbar sind. Die Eigentümer, deren Elternhaus das Gebäude ist, sind mittlerweile wegen der ständigen Streitigkeiten ausgezogen, tiefe Gräben durchziehen das einst freundschaftliche Verhältnis. Genau darin sehen die zwei Angeklagten die Ursache für die Strafanzeige. Rache und Intrigen, Verleumdung und lauter Lügen – mehr steckt ihrer Meinung nach nicht dahinter.
Teilweise Freispruch
Ein Vorwurf war, dass das Ehepaar seinen Hund während Sägearbeiten in der Nähe der Kreissäge angebunden hätte. Und das während der größten Sommerhitze. Mit diesem Anklagepunkt setzte sich das Gericht besonders lange auseinander. Unter dem Strich blieb allerdings offen, wie lange sich der Hund in der Nähe der lauten Maschine aufhalten musste, ob er die Möglichkeit hatte, sich in Schatten unter das Vordach zurückzuziehen. Zeugen konnten nicht genau angeben, wie lange sich der Hund sich dort aufhielt. Deshalb gab es in diesem Punkt auf Grund von Zweifeln einen Freispruch. Das Ehepaar selbst behauptete, der Hund wäre niemals während der Sägearbeiten bei ihnen gewesen.
Ansonsten schuldig
Klar schien für Richter Thomas Wallnöfer jedoch, dass der Hund geschlagen wurde. Auch dazu gibt es mehrere belastende Zeugenaussagen. Einmal, so eine Zeugin, schlug der Rentner das Tier so heftig, dass es zusammensank und nicht mehr aufstand. Daraufhin habe der Rentner den Hund einfach zwei Meter am Boden entlang geschleift, bis dieser wieder aufstand. Auch Schläge mit der Leine gab es mehrfach. Und zwar mit einer Leine, die Metallringe eingearbeitet hat. Die Ringe dienen zum Verstellen der Leinenlänge, tun besonders weh, wenn das Tier von diesen Metallringen getroffen wird. „Das ist eine reine Lügerei“, sind die Rentner erbost. Sie wollen, dass man Zeugen vernimmt, die bezeugen, wie gut sie mit dem Hund umgehen. Für den Rentner gilt es 1500 Euro zu bezahlen, für die Frau 520 Euro. Ebenso viel wird auf Bewährung verhängt. Das Ehepaar ist fest entschlossen, das „Unrecht“ zu bekämpfen und Rechtsmittel zu erheben.