Räuber vor Gericht: „Ich musste von der Kriminalität leben!“

Vorarlberg / 12.06.2021 • 04:53 Uhr
Räuber vor Gericht: „Ich musste von der Kriminalität leben!“
Die Strafe für den bereits verurteilten Angeklagten wurde neu bemessen. Und zwar nicht zu seinen Gunsten. VN/GS

22 Monate zusätzliche Haft für bereits verurteiltes Mitglied der räuberischen „Mercedesbande“.

Feldkirch Sie brachen im September 2019 zu einer kurzen, doch wüsten und brutalen Raubtour quer durchs Vorarlberger Unterland auf: Eine Frau und drei Männer, arbeitslos und bar jeder Absicht, sich ihr Geld redlich zu verdienen. In Dornbirn riss das Quartett einer 30-jährigen Kellnerin die Tasche aus der Hand, raubte sie aus und versetzte ihr einen Stoß, so dass sie zu Boden stürzte.

Im Drogenrausch

Einem bereits am Boden liegenden Betrunkenen fassten sie das Handy ab, schlugen ihn mit einem Teleskopschlagstock und versetzten ihm Tritte. Doch damit nicht genug: Im Drogenrausch klaute die Bande vier Red Bull, Wodka und Jogginghosen und kauften mit gestohlenen Wertgutscheinen im Messepark ein. Bei ihren Untaten fuhren sie stets mit einem Mercedes Benz C 220 vor.

Im Jänner 2020 verurteilt

Doch irgendwann schnappte die Falle zu. Im Jänner 2020 standen alle vier wegen einer ganzen Litanei von schweren Straftaten vor Gericht. Sie wurden zu Haftstrafen in der Dauer von 18 bis 24 Monaten verurteilt. Unter anderem wegen Verbrechen des schweren Raubes.

Einer der Verurteilten stand am Freitag erneut vor Gericht. Er hatte damals zwei Jahre Gefängnis ausgefasst. Zu wenig für die Staatsanwaltschaft. Die Strafe wurde neu bemessen. Nicht zuletzt deshalb, weil der junge Mann bereits schon einmal wegen Raubes eingesessen hatte. Doch kaum aus der Haft entlassen, schloss er sich der „Mercedesbande“ an.

Von Justizwachebeamten vorgeführt, ist bei dem neuerlich Angeklagten nichts mehr von seinem damals so rücksichtslosen Wesen zu spüren. Vielmehr gibt er sich gegenüber dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen warmherzig und reumütig: „Ich habe in den vergangenen zwanzig Monaten in der Haft vieles gelernt. Ich habe klare Regeln gelernt. Und ich habe gelernt, mich zurück zu halten und einen besseren Ton zu finden.“

„Bitte um Fußfessel“

Ja damals, da hätte er keine Perspektive gehabt. „Ich hatte nichts, kein Geld und niemanden. Ich musste von der Kriminalität leben. Doch in der Haft habe ich Gruppentherapien hinsichtlich Alkohol, Drogen und Aggression absolviert. Ich kann bei meiner Mutter wohnen, habe eine Lehre in Aussicht und bitte im Falle einer Verurteilung um eine Fußfessel.“

Doch mit dieser Bitte war die Latte der Hoffnung wohl etwas zu hoch gelegt. Das macht ihm Richterin Hagen auch deutlich: „Sie wurden kurz nach ihrer damaligen Haftentlassung wieder rückfällig. Ich Gefängnis hatten Sie schon damals nichts gelernt, an einer Zusatzstrafe führt kein Weg vorbei.“

Der Schöffensenat verurteilt den Mann zu weiteren 22 Monaten unbedingter Haft. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger Klaus Hartmann erbittet er sich drei Tage Bedenkzeit.